Interpellation der SP-Fraktion vom 25. April 2014
Im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Sport- und Streethockeyhalle werden zurzeit in den Medien heftige Kontroversen geführt, die innerhalb der SP-Fraktion Fragen aufgeworfen haben. So liess Bauchef André Wicki am 13. März 2014 in der Neuen Zuger Zeitung verlauten, dass es sich bei der Darstellung der räumlichen Ausdehnung der Halle im Gelände mittels Profilen um einen illegalen Akt handelt, was er mit dem Verwaltungsgerichtsentscheid Salesianum begründete.
1. Hat der Stadtrat diesbezüglich juristische Abklärungen machen lassen und teilt er die in der Presse geäusserte Meinung des Bauchefs?
2. Kann aus dem durch den Bauchef zitierte Verwaltungsgerichtsentscheid Salesianum tatsächlich ein Verbot von Bauprofilen während einer Bauplanungsphase abgeleitet werden?
Die Rebells-Halle wird immer wieder als “Sport- und Streethockeyhalle” angepriesen, die sowohl vom Betriebskonzept wie auch von der Bauweise her durch weitere Vereine genutzt werden kann. In seiner Vorlage vom 2. Juli 2013 (Nr. 1915.2) etwa schreibt der Stadtrat, dass die Halle für andere Ballsportarten sowie Gymnastik und Hallenleichtathletik genutzt werden könne. Ebenso seien Vereinsanlässe, Vorführungen und Versammlungen in den wärmeren Monaten möglich.
3. Sind allfällig notwendige Gerätschaften für solche Alternativzungen in die Hallenkosten eingerechnet?
4. Wann bestehen konkrete zeitliche Möglichkeiten, die Halle anderen Vereinen oder Dritten zur Verfügung zu stellen? Sind diese zeitlichen Nutzungsfenster attraktiv?
5. Wie viele und welche weiteren (Oberwiler) Vereine werden – sowohl aus baulicher, wie auch betrieblicher Sicht – die Halle künftig tatsächlich nutzen können?
Zu Diskussionen geben auch die Kosten Anlass. So hatte ein Mitarbeiter des Bauamtes im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Nachbarschaft Oberwil-Gimenen verkündet. Dass „eine spätere Dämmung der Halle und ein Umbau in eine Dreifachturnhalle geschätzte 2,3 Millionen Franken kosten würde“ (Neue Zuger Zeitung vom 08. April 2014, S. 22), obwohl in der BPK auf entsprechende Nachfragen hin betont wurde, dass man keinerlei Angaben zu den Kosten für das Aufrüsten der Kalthalle in eine Mehrzweckhalle machen könne.
6. Woher verfügt der Stadtrat plötzlich über diese Zahlen und warum wurden diese weder der BPK noch dem GGR vorgelegt geschweige denn nachvollziehbar erläutert?
7. Wie wurden die genannten „Aufrüstungs-Kosten“ von ca. 2.3 Mio. berechnet?
In Bezug auf die Folgekosten der Halle wurde im gleichen Artikel der Neuen Zuger Zeitung geschrieben: … “Mehr als 550’000 Franken jährliche Folgekosten verursache die 6.7 Millionen teure Sporthalle, so lautet das Hauptargument der Hallengegner. Stadtrat André Wicki kontert: ‚Richtig ist, dass die Halle 6.7 Millionen kostet und sich der Unterhalt und Betrieb auf jährlich etwas über 100 000 Franken beläuft.’ Aus diesem Grund habe er einen Vergleich mit anderen bereits realisierten Hallen im Kanton Zug zusammenstellen lassen. ‚Darum ist klar: Die neue Sporthalle in Oberwil ist günstiger als alle anderen Hallen im Kanton. Und gratis kann nirgends eine Halle gebaut werden.’ …” (Neue Zuger Zeitung vom 08. April 2014, S. 22)
8. Teilt der Stadtrat die Auffassung der Interpellanten, dass Stadtrat André Wicki die von seinen Leuten korrekt berechneten Folgekosten – welche nota bene aufgrund des Postulats „Messmer/Brunner“ bzw. letztlich auf Geheiss des GGR hin voll auszuweisen sind – bewusst klein redet und diese in irreführender Weise den Unterhalts- und Betriebskosten gleichsetzt?
9. Hat der Stadtrat Kenntnis vom erwähnten Vergleich der Rebells-Halle mit anderen Hallen im Kanton Zug?
10. Wurden die Kosten der geplanten Sporthalle mit vergleichbaren Sporthallen (Kalthallen) verglichen oder wurden hier die Kosten von beheizten, multifunktionalen Hallen als Vergleichsbasis genommen?
11. Warum wurde dieser Kostenvergleich nicht auch dem GGR, der BPK und GPK vorgelegt? Und ist der Stadtrat bereit die entsprechende Vergleichsstudie dem GGR anlässlich der Interpellationsbeantwortung vorzulegen?
12. Erachtet es der Stadtrat angesichts der schlechten städtischen Finanzlage als opportun, den Oberwil Rebells in Form einer Hallenmiete einen Teil der Betriebs- und Unterhaltskosten zu überbinden? Wenn ja, wie hoch wird diese Hallenmiete ausfallen?Wenn nein, warum wird keine Miete erhoben?
Und schliesslich liess Bauchef André Wicki in der kürzlich erschienenen „Zuger SVP-Post“ verlauten, dass „Luxusprojekten die Stirn zu bieten ist“.
13. Handelt es sich nach Meinung des Stadtrats bei der geplanten Rebells-Halle gemessen am allgemeinen Nutzen nicht auch um ein Luxusprojekt?
14. Teilt der Stadtrat die Befürchtung der Interpellanten, dass mit solchen “Nice to have”-Investitionen die Glaubwürdigkeit des städtischen Sparwillens leiden dürfte?
15. Besteht nach Einschätzung des Stadtrats die Gefahr, dass eine solche Luxus-Investition die weiteren Diskussionen um eine Neuausrichtung des ZFA erschweren könnte?
Schliesslich hat auch der Bürgerrat der Stadt Zug zur Abstimmung Stellung genommen und in seiner Mitteilung betont, dass der Schutz der hochbetagten und pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums vor Lärmimmissionen höher zu gewichten ist, als das „sture Beharren“ auf einem Hallenstandort, der „raumplanerisch als absolute Unmöglichkeit angesehen werden muss“.
16. Wie stellt sich der Stadtrat zu dieser Meinung des Bürgerrats? Wir ersuchen den Stadtrat um mündliche Beantwortung der Fragen anlässlich der GGR-Sitzung vom 6. Mai 2014.
Für Ihre geschätzten Bemühungen danken wir.
SP-Fraktion