Medienmitteilung: Parolenfassung Bebauungsplan Salesianum

An ihrer Parolenfassung hat die SP Stadt Zug in einer kontrovers geführten Diskussion dem Bebauungsplan Salesianum mehrheitlich die Zustimmung verweigert.

Sie bedauert vor allem, dass die öffentlich zugängliche Nutzung, wie sie in der Bauordnung in § 53 verlangt wird, fehlt, ja nicht einmal angedacht ist. War doch bei der ersten Version 2011 von einem Papiermuseum im historischen Gebäude Salesianum die Rede. Ein Antrag der SP-Fraktion im GGR für verbindliche Rahmenbedingungen für die öffentlich zugängliche Nutzung wurde mit 19 zu 18 Stimmen äusserst knapp abgelehnt.

Dass der Verwaltungsgericht-Entscheid keine Mehrausnutzung auf dem Areal zulässt, wird von den SP-Mitgliedern bedauert. Auch findet die Anordnung der Bauten und der Bebauungsplan an und für sich grundsätzlich Zustimmung. Allerdings erscheint es einzelnen Mitgliedern, dass die geplante Nutzung des gesamten Areals sich kaum mit den Vorgaben des Inventars der geschützten Ortschaften der Schweiz (ISOS) vertrage.

Schlussendlich lehnt die SP Stadt Zug den Bebauungsplan Salesianum mit knappem Mehr ab.

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