Nutzungsrecht Gesellschaftsraum Parktower
Zu Beginn der Ratssitzung wurden mehrere Änderungsvorschläge der Traktandenliste diskutiert. Insbesondere bedroht die eingebrachte Motion Birchmeier, Bruhin und Halter, welche die Rückgabe des Nutzungsrechts Gesellschaftsraum Parktower anstrebt, eine ausführliche Diskussion des traktandierten Geschäfts über den Ausbau des Gesellschaftsraumes im Parktower. Hieraus ergeben sich viele bislang offene Fragen, wie z.B.: Mit welcher Absicht werden hier Vollkosten berechnet, während andere städtisch öffentliche Räume weit weg vom Kostendeckungsprinzip vermietet werden? Wird mit der Veräusserung eines im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungsrechts nicht die Planbeständigkeit verletzt? Laufen wir nicht Gefahr in einen langjährigen Rechtsstreit verwickelt zu werden?
Aufgrund dieser Ausgangslage beantragen wir die Abtraktandierung beider Geschäfte.
Detailberatung des Geschäfts: Nutzung im obersten Geschoss des Park Towers, Ausbau Gesellschaftsraum 24. Objektkredit.
Der Stadtrat wollte schon früher das Recht der öffentlichen Nutzung veräussern, jedoch war der GGR dagegen. Die Motionäre stellen sich mit den Argumenten, der Ausbau sei zu luxuriös, die zukünftigen Kosten zu hoch und der ausgehandelte Schiedsspruch kaum umsetzbar gegen den Objektkredit. Monika Mathers hält fest, dass die Stadt Zug nie mehr zu einem solch günstigen Gesellschaftsraum kommen werde. Urs Bertschi erinnert, dass der Grundeigentümer angehalten wurde, einen substanziellen Mehrwert für die Öffentlichkeit zu schaffen. Im Gegenzug dafür wurde seinem Projekt eine Sonderbauordnung zugesprochen, welche ihm einen horrenden Mehrwert verschaffte. Den Investoren ist es gelungen, sich aus der öffentlich zugänglichen Nutzung zurückzuziehen. Der versprochene Park „Arboretum“ hat den Namen nicht verdient. Mit der schwarzen Fassade des Towers wurde der Stadtrat überrascht, und mit der Verkündung des voreiligen Verkaufs hat dieser seine gute Ausgangslage vergeben. Die Debatte über dieses Geschäft wird mit der Annahme des Rückweisungsantrags von Urs Bertschi mit 18:17 beendet.
Die SP-Fraktion ist überzeugt, dass wir nichts verlieren, wenn wir den Raum behalten und ausbauen.
Zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Verkauf immer noch möglich. Schwer verständlich ist, weshalb man mit einer Motion sich ohne Not in eine solch schwache Verhandlungsposition begibt.
Diskussion der Motion
Die CVP-Fraktion wünscht eine Umwandlung der Motion in ein Postulat, damit die Verhandlungsposition der Stadt gestärkt würde. Stadtrat Kobelt weist darauf hin, dass der finanzielle Gewinn bei einer Veräusserung nicht sehr hoch sein könne. Stefan Moos bringt vor, dass eine Bebauungsplanänderung mit Sicherheit angefochten werden würde und ein langjähriger Rechtsstreit auslösen könne.
Da die Umwandlung in ein Postulat und die Nichtüberweisung die erforderliche 2/3 Mehrheit nicht erreichen, wird die Motion an den Stadtrat überwiesen.
Das Postulat eingereicht von Hugo Halter, CVP und Philip C. Brunner, SVP : Der „Chriesisturm“ soll den Zugerinnen und Zugern Freude machen! wurde nicht überwiesen. Barbara Stähli zeigt auf, dass in Sparzeiten eine 2.5 fache Erhöhung des IG Chriesi Beitrags seit 2015 für uns nicht vertretbar ist.
Postulate, Interpellation
Die Fraktion unterstützt die Antworten des Stadtrates zum Postulat betreffend Erhalt der Poststelle im Gebäude in der Hauptpost am Postplatz und der Interpellation bezüglich der Veranstaltung „Alternativen zum Militärdienst“ der Jugendanimation Zug.
Hochhausreglement
Mit dem Hochhausreglement wird eine Gesetzeslücke geschlossen. Damit hat die Stadt ein wichtiges Instrument zur Gestaltung ihres Stadtkörpers. Dieses Reglement ist längst überfällig, denn die geplanten Hochhäuser werden das Stadt- und Ortsbild nachhaltig prägen. Das Reglement trägt zur Verbesserung der Planungs-und Rechtssicherheit bei. Die rechtsverbindlichen Regeln schaffen Klarheit und dienen als Grundlage einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung. Festgelegt wird darin die Grenze für Hochhauszonen, ohne generell einen Rechtsanspruch auf ein Hochhaus zu vergeben. Die Blockrandbebauung wird zum zentralen Element von Hochhäusern und nicht das einzelne Hochhaus. Im Reglement ist ein Footprint festgelegt, um ein wohlproportioniertes Hochhaus zu definieren. (maximale Grundfläche 600 m2 mit einem Seitenverhältnis von max. 2 : 3 bei einer Höhe von 45m bis 50m). „Wände“ wie beim Scheibenhaus können so verhindert werden. A.Wicky will für den Ausnahmefall einen Footprint von 900 m2 und möchte diesen in der 2. Lesung neu einbringen. Man bedauert, dass dieser Vorschlag nicht in die BPK getragen wurde, so hätte man sich gerne dieser Thematik angenommen und darüber diskutieren können. Das vorliegende Reglement wird breit gelobt und vom Stadtrat voll unterstützt.
Der Rat stellt sich hinter die Anträge der Baukommission.