Hilfeleistungen Ausland: Bürgerkrieg in Syrien, einmaliger Beitrag zur Nothilfe; Nachtragskredit
Die Stadt Zug unterstützt die Kriegsgeschädigten in Syrien erfreulicherweise mit einem Beitrag von 100’000 Franken. Der Grosse Gemeinderat folgte dem Antrag des Stadtrats mit 27 zu 7 Stimmen. Die SP-Fraktion ist erfreut, dass nach intensiver Debatte so eindeutig entschieden wurde.
Bei den letzten Rechnungsabschlüssen und Budgetdebatten hat sich die SP-Fraktion wiederholt für die Auslandhilfe eingesetzt. Leider sind unsere Anträge für diese solidarischen Beiträge der Stadt Zug im Parlament gescheitert.
Umso stärker begrüssten wir es, dass der Stadtrat einen eigenen Antrag, ausserhalb von Rechnung oder Budget einbrachte. Das Elend in Syrien ist gross. Gemäss UNO sind weltweit über 65 Millionen Menschen auf der Flucht. Von diesen Flüchtlingen wiederum sind die Hälfte Kinder (51%). Allein durch den Krieg in Syrien wurden 11 Millionen Menschen zu Flüchtlingen.
Für die SP-Fraktion betonte Barbara Gysel, solle sich das privilegierte Zug mit der von schwerem Leid getroffenen syrischen Bevölkerung solidarisch zeigen. Wie Ban Ki-Moon, der Generalsekretär der Vereinten Nationen zutreffend über die so grosse Zahl von Vertriebenen und Flüchtlingen sagte: „Es ist nicht nur eine Krise von der Zahl der betroffenen Menschen, es ist auch eine Krise von Solidarität“. Die Stadt Zug zeigt mit ihrem Beitrag ihre Solidarität.
Altersbauten: Alterswohnungen Waldheim; einmaliger Investitionsbeitrag
Die Stiftung Alterszentren Zug (AZZ) und die Bürgergemeinde Zug gedenken mit dem Bau von 48 alters- und behindertengerechten Wohnungen im Waldheim älteren Menschen ein Wohnangebot bereitzustellen. Im Laufe der Vorbereitungen stiess man auf ein Reglement aus dem Jahr 1973, wonach die Stadt Zug gebunden wird, den geplanten Bau mit 1.18 Millionen Franken zu unterstützen. Der Grosse Gemeinderat stimmte dem Beitrag an den Bau von Alterswohnungen daher 37 / 1 zu. Die SP-Fraktion zuvor noch einen kritischen Punkt ein, der länger diskutiert wurde: das Vorverkaufsrecht. 51 Prozent der Wohnungen sind im Eigentum der AZZ und die restlichen Wohnungen in jenem der Bürgergemeinde. Sollte die Bürgergemeinde ihre Wohnungen verkaufen wollen, läge das Vorverkaufsrecht bei derAZZ. „Nimmt die AZZ ihr Vorkaufsrecht nicht wahr, dann könnten diese Wohnungen an Dritte veräussert werden“, monierte Barbara Stäheli für die SP. Dies hätte die SP nicht begrüsst, da auch der Wohnungsmarkt für Ältere sich noch verschärfen könne.
Nach längerer Diskussion liess der im Saal anwesende der AZZ-Stiftungsratspräsident Hans Christen mitteilen, dass die AZZ mit der Bürgergemeinde den Vertrag anpassen werde, womit die Bedenken des Rates zu Recht aus der Welt geschafft werden.