Das Fuder überladen, die Weichen falsch gestellt!
Am 26. November 2017 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Zug über das “Reglement über die Planung und Erstellung von Hochhäusern” abstimmen können. Das Hochhausreglement soll zum einen die gesetzliche Lücke zum Bau von Hochhäusern schliessen. Zum andern aber soll damit auch ein wichtiges städtebauliches Instrument geschaffen werden, welches die geordnete bauliche Entwicklung unserer Stadt gewährleistet. In den letzten Jahren hat der Druck auf die bauliche Entwicklung unserer Stadt weiter zugenommen. Der Kanton hat für die Stadt Zug Gebiete ausgeschieden, die stark verdichtet werden sollen. Daher ist es höchste Zeit, städtebauliche Leitplanken zu setzen, welche die geordnete bauliche Entwicklung sicherstellen. Wollen wir der bestehenden Stadtstruktur mit ihren Quartieren und dem gewachsenen Stadtkörper mit seinen unterschiedlichen Massstäblichkeiten mit gebührendem Respekt begegnen, ist es von zentraler Bedeutung, nunmehr auch den Bau von Hochhäusern zu regeln. Dies mittels eines Hochhausreglements, das den städtebaulichen Interessen unserer Stadt Rechnung trägt. Dem Grossen Gemeinderat lag auf die zweite Lesung hin ein ausgewogenes und gut austariertes Hochhausreglement vor, welches von qualifizierten Städtebauern und weiteren Fachleuten sorgfältig erarbeitet worden war. Es definierte klare Standorte und legte die Dimensionen und Grundflächen für Hochhäuser fest, welche auf die gewachsene Stadt und deren Massstäblichkeit Rücksicht nahmen und auch die Stadtsilhouette auf sensible Art modulierten. So waren 80-Meter-Hochhäuser nur in drei punktuell und städtebaulich sinnvoll ausgeschiedenen Bereichen vorgesehen gewesen. Auch war der “Footprint” von Hochhäusern – also deren Grundfläche – auf 600 m2 limitiert. Dies in der Überlegung, das gewachsene Stadtgefüge nicht mit weiteren Hochhauswänden à la Up Town zu zerschneiden. Bereits im Vorfeld zur GGR-Sitzung regte sich jedoch Widerstand gegen das erarbeitete Hochhausreglement. Einzelne Grundeigentümer und Investoren sahen ihre Interessen darin zu wenig berücksichtigt. So machten sie sich auf, unter den bürgerlichen Fraktionen unverhohlen für ihre Anliegen zu lobbyieren. So überraschte nicht, dass das Hochhausreglement von den bürgerlichen Fraktionen in der GGR-Sitzung vom 29. August 2017 – den Anliegen der Investoren und Grundeigentümer gehorchend – fundamental ausgehöhlt wurde. Die städtebaulichen Anliegen und damit die Interessen der Stadt an einer massstäblichen Stadtentwicklung wurden kurzerhand über Bord geworfen. CVP, FDP und SVP erweiterten die Hochhauszone I (Bereich, in dem Bauten zwischen 60 und 80 Metern Höhe möglich sind) im Gebiet entlang der Bahngeleise zwischen Gotthardstrasse und Stadtgrenze zu Baar punkto Tiefe und Ausdehnung massiv. Dies ohne jedwede Rücksichtnahme auf städtebauliche Überlegungen. Zudem strichen sie den austarierten Footprint von 600 Quadratmetern und ersetzten diesen durch einen verbalen Platzhalter, wonach ein Hochhaus auch in seiner Proportion eine besonders gute städtebauliche Wirkung aufweisen müsse. Dass sich unsere Stadt bei derart wichtigen Weichenstellungen über ihre bauliche Entwicklung mit solch rückwärtsgewandter bürgerlicher Blockpolitik konfrontiert sieht, ist mehr als bedauerlich. Denn damit bleiben beim Hochhausreglement zentrale städtebauliche Anliegen auf der Strecke. Unsere Stadt braucht dringend ein Hochhausreglement. Allerdings ein solches, welches eine massvolle und städtebaulich sinnvolle Entwicklung gewährleistet und nicht ein solches, welches die Interessen der Grundeigentümer und Investoren in den Vordergrund stellt. Hochhäuser sollen in der Stadt Zug nur an geeigneten Standorten und unter Berücksichtigung einer stadtverträglichen Höhenentwicklung entstehen können. Unsere Stadt darf nicht grossflächig mit weiteren “Park Towers” und “Up Towns” überzogen werden. Daher ist das am 26. November 2017 zur Abstimmung aufliegende masslose Hochhausreglement abzulehnen!