Votum – Reglement über die Planung und Erstellung von Hochhäusern (Hochhausreglement)

8. Sitzung des GGR vom 29. August 2017

Ich kann es vorneweg nehmen, die SP-Fraktion steht einstimmig hinter dem für die 2. Lesung vorgelegten Antrag des Stadtrates. Die im Bericht aufgeführten Argumenten und Überlegungen stimmen vollumfänglich mit unserem Standpunkt und unserer Vorstellung überein. Dieser Auffassung war auch mit 7 zu 3 die Mehrheit der BPK-Mitglieder. Aufgrund dieser Ausgangslage sollte eigentlich die 2. Lesung des Hochhausreglements keine grosse Sache sein. Nach Sichtung der eingegangenen Anträge aus der glp, CVP, FDP und SVP sind wir ernüchtert, aber nicht wirklich überrascht. Der sehr gut ausgearbeitete Vorschlag vom Baudepartement soll stark verwässert werden. Aber die Hoffnung – in diesem Fall auf eine verhältnismässige und vernünftige Lösung – stirbt bekanntlich zuletzt.

Ich werde nachher bei den einzelnen Anträgen unsere Begründungen ausführen. Aber dies voraus, die SP-Fraktion lehnt alle gestellten Anträge einstimmig ab. Dies nicht zuletzt auf Grund der detaillierten Abklärungen und fundierten Argumentation des Baudepartements. Wenn das vorliegende Hochhausreglement nun in der 2. Lesung durch den GGR zu viele Aufweichungen erfährt, behält sich die SP-Fraktion an der Schlussabstimmung vor, dazu nein sagen. Denn dann ist das Papier nicht viel mehr wert als die aktuelle Lösung ohne Hochhausreglement.

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Antrag 1 von CVP, FDP und SVP / §5 Hochhauszonen

Die Ausweitung der Hochhauszone I auf das Gebiet der 1. Lesung ist für uns keine Option. Mit der vom Stadtrat vorgeschlagenen Reduktion der Hochhauszone I werden exakte Standorte für die höchsten Gebäude definiert. Die Abklärungen dazu und die Schlussfolgerung daraus hat der Stadtrat in seinem Bericht detailliert aufgeführt. Genau diese klare Festlegung möchte die SP-Fraktion, da sonst weiterhin so zufällig in die Höhe gebaut wird wie bisher. Wer zuerst kommt, baut das Hochhaus, die nächsten und die „Skyline“ der Stadt Zug haben das Nachsehen. Wer das nicht glaubt, soll sich unsere Stadt mal von etwas weiter weg ansehen. Bereits heute stechen das Uptown und der Parktower aus dem Stadtbild heraus. Ob schön oder nicht, liegt im Auge oder der Gesinnung des Betrachtenden. Wenn hier die Einflussnahme einzelner mehr Gewicht bekommt wie eine ausgearbeitete und wohldurchdachte Stadtentwicklung für alle, stimmt etwas nicht mehr in unserer Stadt. Und zur Erinnerung; Hochhäuser sind nicht das „alleinseligmachendes“ Mittel für eine Verdichtung.

Antrag von Benny Elsener, Stefan Moos und Gregor Bruhin / Erweiterung Perimeter

Der Antrag von Benny Elsener, Stefan Moos und Gregor Bruhin auf Erweiterung des Perimeters der Hochhauszone III wird von der SP-Fraktion abgelehnt. Aus unserer Sicht ist diese beliebige Ausbeulung der Hochhauszone falsch, da sie die Einheit dieser zerstört. Auch ist es für uns nicht gegeben, dass für diese Grundstücke ein anderer Massstab als für die benachbarten gelten soll.

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Antrag der glp / Erweiterung Perimeter

Dem Antrag der glp, zusätzlich auch im Hertiquartier entlang der Allmendstrasse eine Hochhauszone vorzusehen werden wir nicht zustimmen. Dies auf Grund einer Gesamtsicht auf die zukünftige Entwicklung der Stadt Zug. Die SP-Fraktion möchte klar definierte Hochhauszonen. Und keine zufällige und wilde Verteilung über das ganze Stadtgebiet. Die Überlegungen in der städtebaulichen Entwicklungsstrategie zeigt sehr anschaulich auf, wo die Hochhäuser hingehören und wo nicht. Der zweite Grund für unser Nein ist, dass mit dem Uptown auf der rechten Seite der Allmendstrasse, bereits ein Hochhaus steht. Wir gehen davon aus, dass dieses auch nicht so schnell abgerissen wird. Danach folgt die Zone OeIB mit den Sportanlagen, diese möchten wir so belassen und nicht Überbauen.

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Antrag 2 von CVP, FDP und SVP / §6 Dimension und Proportion und §7 Städtebauliche Anforderungen

Hier ist auch der Antrag von Martin Eisenring mitgemeint.

Diese beiden Paragrafen möchte die SP-Fraktion, so wie in erster Lesung vom GGR beraten, bei der vom Stadtrat vorgeschlagenen Formulierung belassen. Die maximale Grundfläche von 600m2 wurde vom Baudepartement detailliert erarbeitet und anhand von Vergleichs-Objekten überzeugend aufgezeigt. Wenn nun CVP, FDP und SVP in zweiter Lesung diese Bestimmung aufweichen möchten, passiert das ohne fundierte Abklärungen und, wir werden den Eindruck nicht los, auf Druck von aussen.

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Antrag 3 von CVP, FDP und SVP / § 9 Nutzung

Hier ist auch der Antrag der glp mitgemeint.

Die SP-Fraktion möchte ein belebtes Erdgeschoss, auch wenn die Umsetzung aus Erfahrung etwas Zeit benötigt. Aber mit den gestellten Anträgen wird dies gar nicht mehr möglich sein. Denn wenn einmal Wohnungen im Erdgeschoss gebaut sind, ist eine publikumsorientierte Nutzung verunmöglicht. Deshalb lehnen wir beide Anträge ab.

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