Gemäss geltendem Konzessionsvertag (Artikel 3) sind die WWZ AG als Konzessionsnehmerin verpflichtet, «Elektrizität in genügender Menge und einer Qualität zu liefern, wie sie den in der Schweiz anerkannten Normen entspricht.»
Unterbrechungen in der Stromversorgung sind in der Schweiz gegenwärtig als das Risiko zu betrachten, das die grössten wirtschaftlichen Schäden hervorrufen dürfte (siehe Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Katastrophen und Notlagen Schweiz, Technischer Risikobericht 2020, vor allem S. 32-36). Eine permanent intakte Stromversorgung ist deshalb von höchstem Interesse. Die Rahmenbedingungen werden sich in den nächsten Jahren allerdings deutlich verändern. So werden in Deutschland im Jahr 2022 die letzten Atomkraftwerke abgestellt. Dasselbe Schicksal steht den beiden AKWs in Beznau bevor, welche schon gegen 50 Jahre lang in Betrieb sind. Falls es Engpässe geben sollte, werden sie im Winterhalbjahr auftreten, wenn die Produktion von Solarenergie nicht ausreicht, um einen genügenden Beitrag zur Versorgung zu leisten.
Die WWZ haben seit fünf Jahren in Minikraftwerk in Betrieb, welches Netzspannungen ausgleicht und Räume beheizt. Es basiert auf CO2-neutralem Methanol. Dieser flüssige Stoff wird aus Strom, Wasserstoff und CO2 gewonnen und kann in Elektrizität umgewandelt werden. Aus diesem Grunde eignet er sich auch für die Speicherung von Strom, der im Sommer gewonnen und im Winter verwendet wird.
Wir bitten deshalb den Stadtrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie beurteilt er die Sicherheit der Stromversorgung in der Stadt Zug den kommenden fünf Jahren?
- Hat er vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung der Stromversorgung geplant? Oder stützt er sich dabei ausschliesslich auf die WWZ AG?
- Wie beurteilt er die Möglichkeit, die Stromversorgung im Winter, falls erforderlich, mit CO2-neutralem Methanol sicherzustellen, und zwar technisch wie auch kostenmässig?
- Ist der Stadtrat bereit, ein Pionierprojekt der WWZ, das auf CO2-neutralem Methanol basiert, zu unterstützen?