Votum zum Taxireglement der Stadt Zug

2. März 2016

Sie mögen sich vermutlich gewundert haben, als sie den Bericht der GPK gelesen haben. Fünf Sitzungen, intensive Diskussionen und am Schluss ein Reglement, welches sich in den wesentlichen Zügen nicht vom ursprünglichen Vorschlag des Stadtrates unterscheidet. Sie fragen sich vermutlich, wäre dies nicht etwas schneller gegangen. Meine Antwort: Nein. Dieser Vorschlag ist ein austarierter Kompromiss zwischen Liberalisierung und Regulierung und wurde in der GPK mit 7:0 Stimmen verabschiedet.

Dies ist keineswegs selbstverständlich, bei den zu Beginn sehr unterschiedlichen Meinungen. Sie kennen die unterschiedlichen Positionen: Vollständige Liberalisierung des Taxigewerbes versus staatliche Regulierung.

Die Stadt Zug ist nicht die einzige Stadt in der Schweiz, welche ihr Taxireglement revidieren muss. Vor uns nahmen Städte wie Luzern, Zürich, Winterthur, Thun, Basel, Aarau, St. Gallen und viele Städte mehr diese Arbeit in Angriff, weil auch ihre Reglemente gegen die Wirtschaftsfreiheit und das Binnenmarktgesetz verstiessen.

Nicht immer waren die Revisionen auf Anhieb erfolgreich. Titel in den regionalen Zeitschriften sind Zeugen davon. So z.B. im Landboten von Winterthur: „Nachsitzen lohnt sich“; in der NZZ: „Städte kämpfen gegen Taxi Misere“, in der Luzernerzeitung: „Beschwerde gegen Taxireglement abgewiesen“.

Die Taxireglementhaben schon verschiedenen Städten Ärger eingebracht.

Beispielsweise hat Zürich hat ein sehr liberales Taxireglement erlassen. Die Folge; Demonstrationen der Taxifahrer, Warnstreiks und schmuddelige Taxis, die seit der Marktöffnung regelmässig für Schlagzeilen sorgen. Ähnliches geschah auch in Bern.

Der Liberalisierungsdruck auf der einen und Qualitätsprobleme auf der anderen Seite stellen grosse Herausforderungen an ein Reglement. Zug kann von den Misserfolgen der anderen Städte profitieren und daraus die Lehren ziehen. Und diese Lehren sind im vorliegenden Reglement auch abgebildet.

Das Reglement

  • entspricht den übergeordneten Gesetzen
  • besondere Vorschriften werden einzig für die Standplatztaxi erlassen, damit können auch die Anforderungen an die Qualität sichergestellt werden, welches einem klaren Kundenbedürfnis entspricht
  • die Einhaltung des Reglements kann kontrolliert werden

Ein grosser Diskussionspunkt sind die Gebühren für die Standplatztaxis. Die SP findet es korrekt, dass im Reglement keine Gebühren festgelegt werden. Diese sollen in der Kompetenz des Stadtrates sein und die Gebühren sollen wie vorgeschlagen nach dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip berechnet werden.

Der Stadtrat hat eine Gebühr von CHF 780.00 Franken berechnet. Diese bedeutet wohl eine massive Steigerung, aber entspricht dem Mittel der Gebühren in anderen Städten. In Luzern beträgt die Gebühr auf dem Bahnhofsareal gar CHF 2000.00, in Aarau je nach Standort bis zu CHF 1000.00.

Die SP unterstützt das vorliegende Reglement, weil wir überzeugt sind, dass ein guter Mittelweg zwischen Regulierung und Liberalisierung abgebildet ist.