Der Stadtrat hat am 29. Juni 2026 mittels Medienmitteilung angekündigt, das integrative Schulmodell der Stadtschulen Zug mit sogenannten «Erweiterten Lernorten (ELO)» weiterzuentwickeln. Gemäss Medienmitteilung sollen dadurch der Unterricht entlastet und die Unterrichtsqualität für alle Schülerinnen und Schüler (SuS) gestärkt werden. Gleichzeitig wird festgehalten, dass sich die dafür notwendigen Investitionen weitgehend durch tiefere Kosten für externe Sonderschulplatzierungen und Assistenzen kompensieren liessen.
Dass die Erweiterten Lernorte voraussichtlich zu einer spürbaren Entlastung der Lehrpersonen in den Regelklassen sowie zu positiven Auswirkungen auf den Unterricht und das Lernklima beitragen können, ist nachvollziehbar und zu begrüssen. Ebenso wichtig ist jedoch die Frage, welchen konkreten und nachhaltigen Nutzen dieses Angebot für jene SuS bringt, die aufgrund erheblicher Verhaltensauffälligkeiten vorübergehend ausserhalb der Regelklasse unterrichtet werden.
Gerade Kinder mit Auffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich sowie mit einem vermuteten oder diagnostizierten Autismus-Spektrum oder ADHS benötigen häufig eine intensive, möglichst frühzeitige Unterstützung und sind in besonderem Masse auf konstante Strukturen und verlässliche Beziehungen angewiesen.
Erschwerend hinzu kommt, dass im Kanton Zug zur Zeit Wartezeiten bis zu 18 Monaten für eine fachliche Abklärung oder weiterführende Unterstützung bestehen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Erweiterten Lernorte über eine kurzfristige Entlastungsfunktion hinaus einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung dieser SuS leisten und wie verhindert wird, dass sie lediglich vorübergehend aus der Regelklasse separiert werden, ohne dass sich ihre langfristigen Entwicklungschancen verbessern.
Separative Gefässe wie die Erweiterten Lernorte sind aufgrund kantonaler Vorgaben von allen Gemeinden einzuführen. Gleichzeitig hat der Stadtrat in der Vergangenheit mehrfach betont, am integrativen Schulmodell festhalten und dieses weiterentwickeln zu wollen. Bereits in seiner Antwort auf die Interpellation «Die Schule ist gefordert» vom August 2023 stellte der Stadtrat zudem in Aussicht, sich vertieft mit dem Konzept IS Verhalten auseinanderzusetzen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche konkreten Änderungen ergeben sich mit der Einführung der Erweiterten Lernorte gegenüber der heutigen Praxis? Welche zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen werden dafür eingesetzt und welche bestehenden Ressourcen werden innerhalb der Stadtschulen umverteilt?
- Falls die Erweiterten Lernorte überwiegend mit bestehenden Ressourcen betrieben werden: Welche personellen Ressourcen werden den Regelklassen dadurch entzogen? Wie begründet der Stadtrat die Aussage, dass die Unterrichtsqualität für alle SuS verbessert wird, wenn gleichzeitig weniger Ressourcen direkt in den Regelklassen zur Verfügung stehen?
- In der Medienmitteilung heisst es, in den ELO soll das eigene Verhalten reflektiert werden. Schwieriges Verhalten bei Kindern ist aber systemisch bedingt. Wie sieht das pädagogische und organisatorische Konzept der Erweiterten Lernorte konkret aus? Insbesondere interessieren:
- die Anzahl vorgesehener Lernorte und Plätze,
- die Aufnahmekriterien,
- die personelle Ausstattung,
- die maximale Aufenthaltsdauer,
- die Zusammenarbeit mit Klassenlehrpersonen, Fachpersonen sowie den Betreuungspersonen der SEB,
- die Zusammenarbeit mit den Eltern,
- der Prozess der Reintegration in die Regelklasse,
- die Förderziele und Erfolgskriterien für die betroffenen SuS.
- Wie wird sichergestellt, dass Verhaltensauffälligkeiten nicht einfach als individuelles Problem des Kindes, sondern unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhanges (Eltern, Peers, schulisches Umfeld etc.) bearbeitet werden?
- Da Erweiterte Lernorte aufgrund kantonaler Vorgaben eingeführt werden müssen: Welche Spielräume bestanden für die Stadt Zug bei deren Ausgestaltung? Welche unterschiedlichen Modelle oder Konzepte wurden geprüft, um SuS mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten nachhaltig zu fördern (beispielsweise das Konzept IS Verhalten oder andere sonderpädagogische Ansätze), und weshalb hat sich der Stadtrat für das nun vorgestellte Modell entschieden?
- In der Antwort auf die Interpellation «Die Schule ist gefordert» vom August 2023 kündigte der Stadtrat an, das Konzept IS Verhalten vertieft zu prüfen. Zu welchen Erkenntnissen ist der Stadtrat gelangt? Welche Vor- und Nachteile wurden gegenüber den nun vorgesehenen Erweiterten Lernorten festgestellt? Unterstützt der Stadtrat weiterhin eine kantonale Einführung dieses Modells und hat er seine Haltung gegenüber den zuständigen kantonalen Stellen eingebracht?
- Die Medienmitteilung hält fest, dass sich die Investitionen weitgehend durch tiefere Kosten für externe Sonderschulplatzierungen und Assistenzen kompensieren liessen. Auf welchen Annahmen und Berechnungen basiert diese Aussage? Welche Einsparungen werden erwartet und in welchem Zeitraum?
- Nach welchen qualitativen und quantitativen Kriterien wird das Pilotprojekt im Schuljahr 2026/27 beurteilt?
- Wie stellt der Stadtrat sicher, dass die Erweiterten Lernorte nicht primär der Entlastung der Regelklassen dienen, sondern den betroffenen SuS eine nachhaltige Verbesserung ihrer schulischen und persönlichen Entwicklung ermöglichen?
- Welche ergänzenden Unterstützungsangebote sind insbesondere für Kinder vorgesehen, die aufgrund langer Wartezeiten auf eine fachliche Abklärung oder Therapie während längerer Zeit auf schulische Unterstützung angewiesen sind?
- Welche Bestrebungen und Gefässe gibt es für speziell lernstarke Kinder? Wie wird diesen Rechnung getragen?
