SP-Fraktionsvotum von Esther Ambühl Tarnowski zum Postulat der GLP-Fraktion betreffend Berücksichtigung des Urheberrechts im Submissionsverfahren
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte
Geschätzte Anwesende
Wir danken dem Stadtrat für seinen Bericht. Der Stadtrat und Stadtbildkommission lehnen sämtliche Forderungen des Postulats ab – und wir teilen diese Haltung ausdrücklich. Die heutige Praxis funktioniert. Sie ist ausgewogen, praxistauglich und bereits heute auftraggeberfreundlich. Die von der GLP geschilderten Probleme sind weder dem Stadtrat noch der SBK bekannt.
Gerade bei qualitätssichernden Verfahren und Wettbewerben ist entscheidend, dass gute Fachleute überhaupt teilnehmen. Das tun sie nur, wenn sie darauf vertrauen können, dass ihre Arbeit fair behandelt wird – von der Ausschreibung bis zur Realisierung. Dazu gehören verlässliche Verfahren, faire Rahmenbedingungen und wenn immer möglich auch der SIA-Stempel als Qualitätsmerkmal.
Planende – in den meisten Fällen Architektinnen und Architekten – investieren viel Zeit, Fachwissen und Kreativität in ihre Projekte, oftmals ohne Garantie auf einen Zuschlag. Es ist deshalb richtig, dass ihre Grundidee respektiert und grundsätzlich auch entsprechend umgesetzt wird. Selbstverständlich müssen spätere Anpassungen und Weiterentwicklungen möglich bleiben. Die heutige Praxis bietet dafür bereits genügend Spielraum.
Entscheidend ist: Es besteht kein ausgewiesenes Problem, das zusätzliche Regulierungen rechtfertigen würde. Im Gegenteil: Die vorgeschlagenen Verschärfungen könnten die Qualität der Verfahren schwächen und die Attraktivität für qualifizierte Fachleute reduzieren.
Deshalb teilen wir die Einschätzung des Stadtrats: Die bestehende Praxis hat sich bewährt. Anpassungsbedarf besteht nicht. Wichtiger ist und bedingt noch grösserer Sorgfalt: Die Erfassung der richtigen Kriterien, damit wir auch tatsächlich das bekommen, was für die Stadt, auch in Zukunft, das Richtige ist.
Wir nehmen den Bericht des Stadtrats zur Kenntnis. Das Postulat soll als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
