Bericht aus der GGR-Sitzung vom 29. August 2017

5. September 2017

Das Haupttraktandum am letzten Dienstag war das Hochhausreglement. Dies beschäftigte uns denn auch für 4½ Stunden. Die Ausgangslage war der angepasste Vorschlag des Stadtrats zur 2. Lesung. Die SP-Fraktion befand diesen einstimmig für gut, ausgewogen und durchdacht. Dieser Auffassung war auch mit 7 zu 3 die Mehrheit der BPK-Mitglieder. Aufgrund dieser Ausgangslage sollte eigentlich die 2. Lesung des Hochhausreglements keine grosse Sache sein. Nach Sichtung der verschiedenen eingegangenen Anträge aus der glp, CVP, FDP und SVP war aber klar, dass der sehr gut ausgearbeitete Vorschlag vom Baudepartement stark verwässert werden soll.

Der Antrag 1 von CVP, FDP und SVP beantragte die Ausweitung der Hochhauszone I auf das Gebiet der 1. Lesung. Dies war für uns keine Option mehr. Mit der vom Stadtrat für die 2. Lesung vorgeschlagenen Reduktion der Hochhauszone I werden exakte Standorte für die höchsten Gebäude definiert. Die Abklärungen dazu und die Schlussfolgerung daraus hat der Stadtrat in seinem Bericht detailliert aufgeführt. Genau diese klare Festlegung möchte die SP-Fraktion, da sonst weiterhin so zufällig in die Höhe gebaut wird wie bisher. Wer zuerst kommt, baut das Hochhaus, die nächsten und die „Skyline“ der Stadt Zug haben das Nachsehen. Wer dies nicht überzeugt, soll sich unsere Stadt mal von etwas weiter weg ansehen. Bereits heute stechen das Uptown und der Parktower auffällig aus dem Stadtbild heraus.

Der Antrag wurde mit 21 zu 14 Stimmen angenommen. Damit war das Hochhausreglement in einem, für uns entscheidenden Punkt, bereits stark geschwächt. Wenigsten kam danach der Antrag von Benny Elsener, Stefan Moos und Gregor Bruhin auf eine Erweiterung Perimeters der Hochhauszone III nicht durch. Auch der Antrag der glp, zusätzlich auch im Hertiquartier entlang der Allmendstrasse eine Hochhauszone vorzusehen kam zum Glück nicht weit.

Dann aber kamen wir zur Beratung des Antrags 2 von CVP, FDP und SVP zur Streichung der maximal zulässigen Grundfläche. Die vorgeschlagene maximale Grundfläche von 600m2 wurde vom Baudepartement detailliert erarbeitet und anhand von Vergleichs-Objekten überzeugend aufgezeigt. Und nun kommen CVP, FDP und SVP ohne fundierte Abklärungen und streichen diese Bestimmung. Wie zu erwarten kam dieser Antrag im GGR durch.

Auch der Antrag 3 von CVP, FDP und SVP zur Abänderung der Bestimmungen für die Erdgeschoss-Nutzung kam durch.

Die SP-Fraktion wurde den Eindruck nicht los, dass diverse GGR-Mitglieder auf Anregung (Druck) von aussen agierten. Wir monierten, dass die Einflussnahme einzelner mehr Gewicht bekommt wie eine ausgearbeitete und wohldurchdachte Stadtentwicklung für alle.

Da das am Schluss der Debatte vorliegende Hochhausreglement durch den GGR zu viele Aufweichungen erfahren hat, sagte die SP-Fraktion in der Schlussabstimmung nein dazu.

Mit genau 14 Stimmen kam danach auch das Behördenreferendum zustande. Nun ist es im November an der Stimmbevölkerung, das zu legere Hochhausreglement bachab zu schicken.

Danach behandelten wir noch ein weiteres Geschäft, die Gebührenordnung für das Planungs- und Baubewilligungsverfahren. Dies zum zweiten Mal, da es bei der letzten Beratung im GGR zu einer Rückweisung von bürgerlicher Seite kam. Dies vor allem wegen den – aus ihrer Sicht – zu hohen Gebühren. Die jetzt vorgelegte Version basiert auf dem kleinsten gemeinsame Nenner zwischen Bauamt und bürgerlichem GGR, so zu sagen eine Art „Minimal-Gebührenordnung“.