GGR 22.3.2011
Die SP-Fraktion hat dieses Geschäft sehr sorgfältig und detailliert diskutiert. Im Grundsatz ist niemand von uns unglücklich, wenn das Areal rund um das Salesianum unbebaut bleiben würde. Allerdings ist das Grundstück seit 1975 als Wohnzone eingezont. Bei der Ortsplanrevision wurde es immerhin in die „Bauzone mit speziellen Vorschriften Salesianum“ umgezont. Damit können immerhin erhöhte Anforderungen an die künftige Bebauung sichergestellt werden.
Die in der ersten Lesung fehlenden Querschnitte durch den Hang wurde nun allen zugestellt. Diese sind zur Beurteilung der Höhen sehr hilfreich. Leider sind die Schnitte nicht ganz vollständig, da in keinem das Salesianum dargestellt ist. Eine umfassende Beurteilung ist so nur dank den Modell-Fotos einigermassen möglich.
Der Sinn und Zweck eines Bebauungsplans ist nicht, zugunsten der Eigentümer gegenüber der Regelbauweise so viel wie möglich herauszuholen. Vielmehr ist der Sinn eines Bebauungsplans, auch dank Abweichungen von der Regelbauweise, dass die künftige Überbauung ein Mehrwert im Interesse und zu Gunsten der Öffentlichkeit aufweist. Wenn eine Bebauungsplanpflicht besteht, können diese Abweichungen durchaus auch zu Lasten eines Grundeigentümers sein.
Im Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug steht: “Wenn die Bebauungspläne Vorteile für das Siedlungsbild und die Gestaltung der Umgebung erzielen, können sie von den ordentlichen Bauvorschriften abweichen.”
Die „Bauzone mit speziellen Vorschriften Salesianum“ bedeutet, dass für Neubauten eine Bebauungsplanpflicht besteht. Im Planungsbericht werden die hohen Anforderungen an die städtebauliche und architektonische Gestaltung erwähnt.
Diese Kriterien müssen sogar besonders stark gewichtet werden, wenn eine Perle wie das denkmalgeschützte Salesianium, Bestandteil eines Bebauungsplan ist.
Das vorliegende Projekt vermag unserer Ansicht nach diese Anforderungen zu erfüllen. Im durchgeführten Wettbewerbsverfahren wurde ein Projekt ausgewählt, dass sich mit den örtlichen Gegebenheiten sowie den bestehenden Bauten des Salesianums sorgfältig auseinandersetzt. Die bogenförmig angeordnete Überbauung lässt dem bestehenden Ensemble seinen angemessenen Platz. Die künftige Überbauung erscheint durch die im Bebauungsplan angedeuteten Gebäudeformen lebendig und abwechslungsreich.
Dem vorliegenden Projekt ist zudem zugute zu halten, dass es gegenüber den Hinterliegern zurückhaltend entwickelt wurde. Nachdem in den ersten Plänen noch Attikageschosse und gar ein Hochhaus vorgesehen waren, wurde nun auf diese verzichtet, so dass die Überbauung heute dreigeschossig ausfällt. Das entspricht annähernd der erlaubten Höhe der Zone W2b, die zwei Vollgeschoss mit Attika zulässt. Dennoch wird durch die Überbauung einigen Nachbarn die direkte Seesicht genommen, da nur wenige Durchsichten vorhanden sind. Die Überbauung kommt vom See her betrachtet als überlanger Riegel daher. Wenigstens lösen sich dank der vorgesehenen Abknickungen die Gebäudelängen optisch auf.
Die vom Stadtrat beantragte Reduktion der anrechenbaren Geschossfläche, aGF, im Baufeld B2 und somit einer Gleichbehandlung mit dem Baufeld B1 begrüssen einige Mitglieder unserer Fraktion. Auch wenn es sich „nur“ um 400 m2 handelt. In dieser Frage ist sich die SP-Fraktion uneinig.
Die eingegangenen Einwendungen betreffen auch unseres Erachtens private Anliegen der einzelnen Anwohnenden. Darüber haben wir ausführlich diskutiert, und sind zum Schluss gekommen, dass mit dem Bebauungsplan keine öffentlichen Interessen verletzt werden. Und diese hat der GGR gemäss unserem Verständnis zu beachten. Aus diesen Gründen folgt die SP-Fraktion den Anträgen des Stadtrats zur Abweisung der Einwendungen.
Klar, der Erhalt des Status quo würde dem Salesianum eine lieblichere und wohl auch angemessenere Umgebung bewahren. Wir hier im GGR haben es jedoch verpasst, dieses Baugebiet im Rahmen der Revision der Orts- und Zonenplanung auszuzonen.
Tröstlich bleibt bei aller Veränderung, dass diese Perle, welche nun wohl oder übel etwas von ihrer Reinheit verlieren wird, im ewigen Eigentum der Schwestern vom Heiligen Kreuz steht und nicht in die Hände eines Immobilien-Hais fällt, der hier das Letzte aus der grünen Wiese rauspresst.
Die SP-Fraktion geht davon aus, dass die Stadtbildkommission auch weiterhin penibel hinsehen und mitbestimmen wird. Ebenfalls fordern wir, dass die Stadtbildkommission bei der Beurteilung des konkreten Baugesuchs den geforderten Punkten betreffend der Abstimmung des Aussenraumkonzepts und der Fassadengestaltung einen sehr hohen Stellenwert beimisst, der dem besonderen Ort gerecht wird.
Die SP-Fraktion stimmt dem Bebauungsplan Salesianum in 2. Lesung einstimmig zu.
Die in der ersten Lesung fehlenden Querschnitte durch den Hang wurde nun allen zugestellt. Diese sind zur Beurteilung der Höhen sehr hilfreich. Leider sind die Schnitte nicht ganz vollständig, da in keinem das Salesianum dargestellt ist. Eine umfassende Beurteilung ist so nur dank den Modell-Fotos einigermassen möglich.
Der Sinn und Zweck eines Bebauungsplans ist nicht, zugunsten der Eigentümer gegenüber der Regelbauweise so viel wie möglich herauszuholen. Vielmehr ist der Sinn eines Bebauungsplans, auch dank Abweichungen von der Regelbauweise, dass die künftige Überbauung ein Mehrwert im Interesse und zu Gunsten der Öffentlichkeit aufweist. Wenn eine Bebauungsplanpflicht besteht, können diese Abweichungen durchaus auch zu Lasten eines Grundeigentümers sein.
Im Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug steht: “Wenn die Bebauungspläne Vorteile für das Siedlungsbild und die Gestaltung der Umgebung erzielen, können sie von den ordentlichen Bauvorschriften abweichen.”
Die „Bauzone mit speziellen Vorschriften Salesianum“ bedeutet, dass für Neubauten eine Bebauungsplanpflicht besteht. Im Planungsbericht werden die hohen Anforderungen an die städtebauliche und architektonische Gestaltung erwähnt.
Diese Kriterien müssen sogar besonders stark gewichtet werden, wenn eine Perle wie das denkmalgeschützte Salesianium, Bestandteil eines Bebauungsplan ist.
Das vorliegende Projekt vermag unserer Ansicht nach diese Anforderungen zu erfüllen. Im durchgeführten Wettbewerbsverfahren wurde ein Projekt ausgewählt, dass sich mit den örtlichen Gegebenheiten sowie den bestehenden Bauten des Salesianums sorgfältig auseinandersetzt. Die bogenförmig angeordnete Überbauung lässt dem bestehenden Ensemble seinen angemessenen Platz. Die künftige Überbauung erscheint durch die im Bebauungsplan angedeuteten Gebäudeformen lebendig und abwechslungsreich.
Dem vorliegenden Projekt ist zudem zugute zu halten, dass es gegenüber den Hinterliegern zurückhaltend entwickelt wurde. Nachdem in den ersten Plänen noch Attikageschosse und gar ein Hochhaus vorgesehen waren, wurde nun auf diese verzichtet, so dass die Überbauung heute dreigeschossig ausfällt. Das entspricht annähernd der erlaubten Höhe der Zone W2b, die zwei Vollgeschoss mit Attika zulässt. Dennoch wird durch die Überbauung einigen Nachbarn die direkte Seesicht genommen, da nur wenige Durchsichten vorhanden sind. Die Überbauung kommt vom See her betrachtet als überlanger Riegel daher. Wenigstens lösen sich dank der vorgesehenen Abknickungen die Gebäudelängen optisch auf.
Die vom Stadtrat beantragte Reduktion der anrechenbaren Geschossfläche, aGF, im Baufeld B2 und somit einer Gleichbehandlung mit dem Baufeld B1 begrüssen einige Mitglieder unserer Fraktion. Auch wenn es sich „nur“ um 400 m2 handelt. In dieser Frage ist sich die SP-Fraktion uneinig.
Die eingegangenen Einwendungen betreffen auch unseres Erachtens private Anliegen der einzelnen Anwohnenden. Darüber haben wir ausführlich diskutiert, und sind zum Schluss gekommen, dass mit dem Bebauungsplan keine öffentlichen Interessen verletzt werden. Und diese hat der GGR gemäss unserem Verständnis zu beachten. Aus diesen Gründen folgt die SP-Fraktion den Anträgen des Stadtrats zur Abweisung der Einwendungen.
Klar, der Erhalt des Status quo würde dem Salesianum eine lieblichere und wohl auch angemessenere Umgebung bewahren. Wir hier im GGR haben es jedoch verpasst, dieses Baugebiet im Rahmen der Revision der Orts- und Zonenplanung auszuzonen.
Tröstlich bleibt bei aller Veränderung, dass diese Perle, welche nun wohl oder übel etwas von ihrer Reinheit verlieren wird, im ewigen Eigentum der Schwestern vom Heiligen Kreuz steht und nicht in die Hände eines Immobilien-Hais fällt, der hier das Letzte aus der grünen Wiese rauspresst.
Die SP-Fraktion geht davon aus, dass die Stadtbildkommission auch weiterhin penibel hinsehen und mitbestimmen wird. Ebenfalls fordern wir, dass die Stadtbildkommission bei der Beurteilung des konkreten Baugesuchs den geforderten Punkten betreffend der Abstimmung des Aussenraumkonzepts und der Fassadengestaltung einen sehr hohen Stellenwert beimisst, der dem besonderen Ort gerecht wird.
Die SP-Fraktion stimmt dem Bebauungsplan Salesianum in 2. Lesung einstimmig zu.
Für die SP-Fraktion
Karin Hägi
Karin Hägi