GGR 22. 3. 2011

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen

Die Interpellanten suggerieren mit ihrem Vorstoss, dass es derzeit für Familien nicht möglich sei, sich in der Umgebung des Podiums aufzuhalten oder daran vorbei zu spazieren. Dies dünkt mich ziemlich übertrieben. In meinem Umfeld gibt es einige junge Familien, die kein Problem damit haben, den Skaterpark oder den Spielplatz Siehbach aufzusuchen. Ich selber spaziere hin und wieder am Podium 41 vorbei oder gehe dort etwas trinken und war noch nie mit einer unangenehmen oder bedrohlichen Situation konfrontiert. Dass ich mit meiner Einschätzung nicht völlig daneben liege, belegen auch die Umfrage der Zuger Woche sowie einige Leserbriefe, die nach der Interpellation in den Zuger Medien erschienen sind.
In einem dieser Leserbriefe machte eine Familie darauf aufmerksam, dass sie sich im Podium 41 wohler fühlen, als in den anderen Seerestaurants in der Umgebung… Gemeint wird damit vor allem das Hafenrestaurant sein, das – so betont auch der Stadtrat – eine andere Kundschaft anzieht. Eine Kundschaft, die offensichtlich aber auch nicht familienkompatibel ist, denn anders kann ich mir nicht erklären, dass Kolleginnen von mir, die mit ihren Kleinkindern im Hafenrestaurant einen Kaffee trinken wollten, vom Personal zwar höflich, aber doch bestimmt darauf aufmerksam gemacht, dass Kinder dort nicht erwünscht sind. Im Podium wäre Ihnen dies kaum passiert. – Warum, werte Interpellanten, machen Sie nicht nächstens eine weitere Interpellation, in der Sie beim Stadtrat nachfragen, weshalb man dem Hafenrestaurant nicht die Betriebsbewilligung entzieht, denn immerhin befindet sich ja auch dieses an einem Ort, der ein geeigneter Treffpunkt für Familien ist, welche – aufgrund des „speziellen“ Klientel des Hafenrestaurants – diesen nicht nutzen können…
Aber genug der Polemik. Ich komme lieber zu dem Punkt, der mich an dieser Interpellation am meisten geärgert hat. Die Interpellanten bringen zwischen den Zeilen nämlich eine erschreckende Grundhaltung zum Ausdruck. Die Grundhaltung, dass schöne Orte in unserer Stadt nur so genannt gut integrierten Personen offen stehen. So genannt „Randständige“ dagegen sollen ihrer Ansicht nach dorthin verbannt werden, wo es der Begriff auch nahe legt: an den Rand der Stadt. Dies ist absolut daneben. Weshalb sollen einige Personen gewisse Orte in unserer Stadt nicht aufsuchen dürfen. Woher nehmen die Interpellanten das Recht, darüber zu entscheiden, welche Menschen, welche Orte aufsuchen dürfen? Mit welchen Ellen wird hier gemessen?
Als Vorstandsmitglied des Drogen Forums Zug habe ich erst kürzlich erfahren, wie schwierig es ist, auch für so genannt „randständige“ Menschen Platz zu finden. Monatelang mussten wir suchen bis wir endlich neue Räumlichkeiten für die Heroinabgabestelle finden konnten. Der neue Ort befindet sich nicht mehr in der Stadt Zug, sondern in Baar. Ist eine solche Auslagerung eventuell auch die Lösung, an welche die Interpellanten denken, liegt ihrer Ansicht nach die geforderte „andere Lösung für Randständige“ ausserhalb unserer Stadt, so ganz nach dem Motto „aus den Augen aus dem Sinn“. Das kann es wohl nicht sein, auch randständige Menschen gehören zu unserer Gesellschaft und zu unserer Stadt und zwar gleichermassen wie alle anderen Menschen auch.

Christina Huber Keiser

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