Volksinitiative „Wohnen in Zug für alle“: Gültigkeitsprüfung und Abstimmungsempfehlung

GGR 10.4.2012

Die SP-Fraktion hat den Bericht des Stadtrates sehr erfreut gelesen und wird selbstverständlich den Antrag unterstützen.

Ist die SP doch sehr direkt und aktiv an dieser gut zustande gekommenen Volksinitiative beteiligt.

Der Stadtrat und die BPK haben die Initiative zur Annahme empfohlen. Aus stichhaltigen, sehr gut nachvollziehbaren Gründen. Bemerkenswert finden wir, dass so gut wie keine Diskussion aufkam weder in der BPK noch in der GPK. Umso gespannter sind wir jetzt auf die Debatte. Überzeugende Argumente gegen das Anliegen der Volksinitiative haben wir bisher keine vernommen.

Die Bevölkerungszunahme zwischen 2000 und 2010 betrug im Schweizer Durchschnittlich rund 9%, die Bevölkerung im Kanton Zug hingegen nahm im gleichen Zeitraum um fast 15% zu. Die Mietpreise sind in der Stadt Zug um 20% teurer als der kantonale Durchschnitt. Und wer schon je in der Stadt eine Wohnung gesucht hat, weiss dass auch die sehr tiefe Lehrwohnungsziffer gut spürbar ist. Zahlbare Wohnungen sind eine spärlich vorhandene Mangelware. Schon heute ziehen viele Familien deswegen aus der Stadt Zug weg.

Mit nur 3.8% Wohnungen die im Eigentum der Stadt sind oder mit gemeinnützigen Bauträgern entwickelt wurden liegen wir weit hinter anderen Städten. Und genau in diesem Bereich setzt die Volksinitiative an. Denn diese Wohnungsmieten sind nicht dem Markt und der Spekulation unterworfen und daher für alle Bevölkerungsschichten zahlbar.

Es gibt zahlreiche Mittel und Wege preisgünstige Wohnungen und den gemeinnützigen und genossenschaftlichen Wohnungsbau zu fördern und unterstützen.

  • Zum Beispiel ist es denkbar, dass in der Zone OeIB auch preisgünstiger Wohnraum erstellt werden könnte.
  • In der Wohn- und Arbeitszonen könnte der Wohnanteil zugunsten preisgünstiger Wohnungen erhöhen werden.
  • In Bebauungsplänen kann ein Anteil an preisgünstigen Wohnungen festgeschrieben werden.
  • Es könnte ein Anreizsystem für den Umzug in eine kleinere Wohnung eingeführt werden.
  • Städtisches Bauland kann an gemeinnützige Wohnbauträger für Wohnbauten abgegeben werden.
  • Die Stadt kann gemeinnützige Wohnbauträger mit zinslosen Darlehen unterstützen.
  • Oder durch Beiträge für die Vergünstigungen von Wohnbauten gemäss Wohnbauförderungsgesetz.

Diese Liste der möglichen und denkbaren Massnahmen ist nicht abschliessend.

Zumindest im Grundgedanken des Anliegens sind wir uns wahrscheinlich alle einig.

Geben wir daher dem Stadtrat doch einen verbindlichen Auftrag. Die SP-Fraktion wird es aus Überzeugung tun.

Für die SP-Fraktion
Karin Hägi

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