GGR 5.6.2012
Die SP-Fraktion hat dieses Geschäft ausgiebig und kontrovers diskutiert. Und ist zu keiner einheitlichen Haltung gekommen.
Als Erstes zur beantragten Zonenplanänderung:
Die Abzonung der Meisenberstrasse und der angrenzenden Böschung von einer W4 in eine W2a Zone ist sinnvoll, um so die Ausnützungsübertragung zu ermöglichen. Da es handelt sich hier bei allen Flächen um Baugebiete handelt, ist die SP-Fraktion sich hier einig.
Bei der Umzonung des landwirtschaftlichen Erschliessungswegs von der Landwirtschafts- in eine Bauzone gehen unsere Ansichten auseinander. Ich bin der Auffassung, dass es nicht notwendig ist, diese Fläche auch noch zur Wohnzone dazuzuschlagen. Dies aus grundsätzlichen Überlegungen. Es wurde hier in der Ortsplanungsrevision 2010 die Fläche von 11‘956 m² als Bauland eingezont. Nun will man das Siedlungsgebiet schon wieder um 933 m² erweitern. Mir sind die sehr kontroversen Diskussionen im GGR zu den Neueinzonungen noch deutlich in Erinnerung. Es wurde damals aus unserer Sicht mehr als genug Fläche zur Bauzone dazugefügt. Dies vor allem in Anbetracht von bereits vorhandenen eingezonten unbebauten Flächen. Diese sollen zuerst bebaut werden, bevor weiteres wertvolles Land der Bauwut geopfert wird.
Erst recht nicht einsehen kann ein Teil der SP-Fraktion, wieso auch noch die Fläche der Perle Meisenberg verkleinert werden soll. Diese zusätzlichen 714 m² werden nun wirklich nicht zwingend für die geplante Überbauung benötigt. Hier geht es uns auch ums Prinzip, dieses Gebiet wurde als Bauzone mit speziellen Vorschriften eingestuft. Nun soll ein Teil davon zu normalem Bauland werden. Klar sind es “nur” 714 m², aber es ist schon wieder ein kleiner Übergriff auf eine Perle der Stadt Zug. Die Rechtfertigung, dass nur damit die neue Strasse weniger steil geplant werden kann, ist nicht nachvollziehbar. Wer sagt denn, dass diese Strasse nur genau an der Zonengrenze gebaut werden kann? Das zu bebauende Areal ist knapp 12’000 m² gross und es soll keine andere Möglichkeit geben als genau hier? Dies zeugt nicht von sehr viel planerischem Können.
Aus den ausgeführten Gründen kann ich nicht für die Zonenplanänderung sein.
Und nun zum Bebauungsplan:
Auch hier fanden wir keinen gemeinsamen Nenner. Ein Bebauungsplan ist hier erforderlich zur Einhaltung der Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung. Und nur deswegen.
Aber nun wird an allen Möglichkeiten geschraubt, die ein Bebauungsplan zulässt. Es wird, wo immer nur möglich, die Regelbauweise ausser Kraft gesetzt. Sei es bei der zulässigen Geschosszahl, der Ausnützung, dem Grenzabstand, der Attikaregelung oder der Höhenbeschränkung bezüglich gewachsenem Terrain.
Dass an letzterem nicht festgehalten werden muss, ist bei dieser Hanglage als einziges nachvollziehbar.
Die kantonale Attikaregelung geht davon aus, dass das Attika nicht mehr als 60% des darunterliegenden Geschosses ausmachen darf. Wieso dies hier nun auf 70% vergrössert wird, ist mir unverständlich.
Die Bauherrschaft und Planer wussten von Anfang an, wie gross das zu bebauende Grundstück ist. Es besteht auch keine Zwangslage, die nichts anderes zulässt. Also wieso muss der Grenzabstand zur Zone des öffentlichen Interesses für Freihaltung um einen Meter unterschritten werden? Die Überbauung könnte sicherlich auch so platziert werden, dass die Bauordnung überall eingehalten wird. Dass das Land der gleichen Eigentümerin gehört, tut hier gar nichts zu Sache. Denn über das öffentliche Interesse hat nicht die Bad Schinznach AG zu entscheiden, sondern die Bevölkerung. Das ist ja der Sinn und Grundgedanke dieser Zone.
Auch die extreme Erhöhung der anrechenbaren Geschossfläche (aGF) ist einem Teil der SP-Fraktion ein Dorn im Auge. Hier stört mich vor allem der Vergleich mit der nach künftiger Regelung möglichen Zahl. Die Teilrevision des Kantonalen Planungs- und Baugesetztes und der dazugehörigen Verordnung ist noch nicht beschlossen, und somit ist immer noch das jetzige gültig. Und im Vergleich dazu ist die Erhöhung um 25% doch recht markant. Es sind nicht ganz 1‘400 m² die hier zusätzlich verkauft werden können, anstelle von 5‘437 m². Dies entspricht einem Plus von ungefähr einem der geplanten Gebäude mit 7 Wohnungen. Die Eigentümerin kann hier wirklich nur Danke sagen. Sie ist neu zu Bauland gekommen und jetzt wird dieses auch noch mehr Gewinn abwerfen. Und dies alles erst noch ohne Mehrwertabschöpfung.
Alles in Allem wird die Bauordnung sehr grosszügig zugunsten der Bauherrschaft ausgehebelt, und dies stösst auf. Dass zuerst auch noch versucht wurde den Waldabstand zu unterschreiten, bringt das Fass definitiv zum Überlaufen.
Zur Erinnerung, der Bebauungsplan ist nur erforderlich zur Einhaltung der Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung.
Ich kann somit weder der Zonenplanänderung noch dem Bebauungsplan zustimmen. Die SP-Fraktion hat wegen unterschiedlichen Meinungen die Stimmfreigabe beschlossen.
Für die SP-Fraktion
Karin Hägi