Grundsatzvotum zum Stadtratsreglement

GGR vom 19.3.2013

Die SP-Fraktion sieht die Notwendigkeit einer Anpassung der Stadtratssaläre als durchaus gegeben. Zugleich sind wir aber auch dezidiert der Meinung, dass die Salärerhöhung dringend mit der Einführung des Vollamtes gekoppelt werden muss, so wie dies das Büro GGR auch vorschlägt.

Gegen die vom Büro vorgeschlagene Salärhöhe von CHF 200’000 bei einem Vollamt setzen wir uns nicht zur Wehr, merken aber an, dass es sich hierbei um ein sehr gutes Salär handelt. Dies wird deutlich, wenn wir es in Relation zu den Durchschnittslöhnen stellen: Gemäss der schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2010[1] liegt der Median der Löhne gesamtschweizerisch bei CHF 6’210 pro Monat, nehmen wir den Lohn auf dem höchsten Anforderungsniveau, d.h. den Durchschnittslohn für die „Verrichtung höchst anspruchsvoller und schwierigster Arbeiten“, dann liegt der Median bei CHF 11’432 monatlich. Der vorgeschlagene Jahreslohn von CHF 200’000 liegt weit über diesem Wert und kann deshalb als mehr als angemessen beurteilt werden.

Unseres Erachtens soll die Motivation, sich für den Stadtrat zur Wahl zu stellen, denn auch nicht primär finanzieller Natur sein. Wir wollen und brauchen Stadträte, die nicht des Geldes wegen das Amt anstreben, sondern weil sie sich für unsere Stadt einsetzen wollen, mit Haut und Haaren, in einem Vollamt, und natürlich ausgerüstet mit den notwendigen Fähigkeiten, um in dieser Stadt auch etwas bewegen zu können.

Schon im Februar 1974 (Bericht und Antrag des Stadtrates vom 19.02.1974, GGR Vorlage Nr. 340) schrieb der damalige Stadtrat: „Auch für unsere Stadt wird früher oder später das Vollamt für alle Mitglieder des Stadtrates eingeführt werden müssen.“ – Rund 40 Jahre später scheint es tatsächlich so weit zu sein: Mit Genugtuung haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Büro GGR die Einführung des Vollamtes fordert. In der Tat ist es so, dass die Arbeitsbelastung eines Stadtrates heute de facto einem Vollamt entspricht, weswegen dies nun auch de jure nachvollzogen werden soll. Neben dem Zeitfaktor gibt es unseres Erachtens ein weiteres schlagendes Argument, das für die Einführung des Vollamtes spricht: Wir wollen Stadträte, die möglichst unabhängig zu Gunsten der Stadt agieren können. In der Einführung des Vollamtes sehen wir die Chance, dass sich unsere Stadträte ausschliesslich und deshalb auch professionell auf die Gestaltung und Entwicklung der Stadt Zug konzentrieren und unabhängig von weiteren Interessen ihre ganze Kraft in den Dienst der Bevölkerung stellen können.

Für die SP-Fraktion
Christina Huber Keiser

[1] Bundesamt für Statistik (2012): Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2010. Neuchâtel: BfS.

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