Bebauungsplan Lüssi Göbli; Plan Nr. 7088, Zonenplanänderung; 1. Lesung

GGR vom 4. Juni 2013

Was als erstes beim Bebauungsplan Lüssi Göbli auffällt, ist die Grösse des Baugebiets. Eine Angabe zu den m2 findet sich aber in der Vorlage nicht, einzig im Planungsbericht auf Seite 13 habe ich in der Zusammenstellung der Ausnützungsberechung eine Angabe zu den Parzellengrössen gefunden. In Bebauungsplan „Im Rank“ hingegen ist die Grundstücksgrösse schon auf der zweiten Seite der Vorlage aufgeführt.

Als sehr positiv erachtet die SP-Fraktion hier die Gesamtplanung zusammen mit Baar. Da beidseits Grundstücke unmittelbar an der Grenze zur anderen Gemeinde betroffen sind.

Mit dem Bebauungsplan Lüssi Göbli werden unter anderem einige Bau- und Strassenlinien aufgehoben oder angepasst. Dies ist für uns nachvollziehbar und sinnvoll.

Die bedeutendste Änderung aus unserer Sicht ist die Umzonung des Gebiets beim Arbach und der Göblistrasse von der Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung in eine Wohnzone. Nach kritischem Begutachten des Bebauungsplans sind wir der Meinung, dass mit der Offenlegung des Arbachs und den Strassen- und Wegführungen in dem betroffenen Bereich die Interessen der Öffentlichkeit gewährt bleiben. Es stehen keine Gebäude auf dem ehemaligen OeIF-Gebiet und die Zugänglichkeit für alle bleibt gewährleistet.

Das Erfreulichste am Bebauungsplan Lüssi Göbli ist für die SP-Fraktion die Tatsache, dass auch hier preisgünstiger Wohnungsbau realisiert wird. Und dies erst noch an einer sehr zentralen Lage in der Stadt. Dies ist wirklich ein Gewinn für Zug.

Die SP-Fraktion stimmt dem Bebauungsplan Lüssi Göbli, der Zonenplanänderung und der Änderung des Teilrichtplans Siedlung und Landschaft in erster Lesung zu.

Für die SP-Fraktion
Karin Hägi

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