Zonenplanänderung Göbli, Plan Nr. 7286, Festsetzung; Änderung Teilrichtplan Siedlung und Landschaft Göbli, Plan Nr. 7287

Der Antrag des Stadtrates für die Umzonung von 16‘700m2 Land im Gebiet Göbli ist aus Sicht der SP-Fraktion ausführlich und nachvollziehbar begründet. Dass das Gebiet neu der Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OeIB) zugeordnet werden soll, ist hinsichtlich der angedachten künftigen Nutzungen sinnvoll. Damit können für die Stadt mehr Optionen offen gehalten werden als mit der Zone des öffentlichen Interesses für Erholung und Freihaltung. Sei es für den künftigen Ökihof und/oder andere kommunale Bedürfnisse.

Wir haben die aufgezeigten möglichen Landtausch-Geschäfte auch angesehen und besprochen. Sie sind heute aber noch nicht das zu beratende Thema. Die SP-Fraktion wird sich dann zu den konkreten Geschäften äussern, wenn sie dem GGR vorliegen.

Dass man diese Umzonung noch vor Inkrafttreten der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetztes 2014 abschliessen will, hat uns zuerst etwas stutzig gemacht. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass diese Umzonung nachher nicht mehr zulässig ist. Aber leider läuft der Vertrag mit der SBB über die Nutzung ihres Areals für den Ökihofs und das Brockenhaus 2015 aus. Auch mit einer möglichen Verlängerung um drei Jahre wird die Zeit für die Suche nach einen neuen Standort langsam knapp. Daher ist der vorgelegte Zeitplan für uns schlüssig.

Die SP-Fraktion stimmt der Zonenplanänderung Göbli und der Änderung des Teilrichtplans Siedlung und Landschaft Göbli in erster Lesung zu.

Für die SP-Fraktion
Karin Hägi

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