Nächtlichen Betreuung von Pflegebedürftigen

GGR vom 25.2.2014

Zwischenbericht zur Motion der FDP-Fraktion

Als wir vor zwei Jahren den ersten, sachlich nicht ganz korrekten Bericht des Stadtrates zum Thema erhalten hatten, wurde man den Eindruck nicht los, dass in der Stadt Zug der Wille, sich ernsthaft mit der Schaffung einer Nachtspitex auseinanderzusetzen, schlichtweg gefehlt hat. Offenbar hat im Verlauf der letzten zwei Jahre hier ein Umdenken stattgefunden, was die SP-Fraktion natürlich sehr gerne zur Kenntnis nimmt.

Zahlreiche Gemeinden in der Schweiz kennen bereits heute eine 24-Stunden-Spitex und machen damit positive Erfahrungen, denn eine Nachtspitex bietet Sicherheit, Unterstützung sowie Entlastung für die Klientinnen und Klienten, aber auch für deren Angehörige. Zudem leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Realisierung des Grundprinzips „ambulant vor stationär“. Ein Nachtspitex-Angebot macht es für viele Menschen möglich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben, weil auch in der Nacht jemand da ist, der helfen kann. Gerade für Menschen mit Behinderung sind solche Angebote zudem zentral, weil sie einen wichtigen Beitrag zur Realisierung eines selbstbestimmten Lebens leisten.

Im Kanton Zug ist es ebenfalls höchste Zeit, dass eine Nachtspitex eingeführt wird. Die Forderung nach einer Nachtspitex wird denn auch von zentralen Akteuren im alters-, gesundheits- und behinderungspolitischen Bereich gefordert. So haben die Zuger Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen, die Familienhilfe Kanton Zug, der kantonale Seniorenverband Zug, die Krebsliga Zug, die Pflegeleitung der Klinik Adelheid, der Verein Palliativ Zug, die Patientenberatung des Kantonsspital Zug, Procap Zug, Pro Senectute Zug sowie Pro Infirmis Zug, deren Kantonalkommission ich präsidiere, bereits im Juli 2012 in einem Schreiben an die Sozialvorsteherinnenkonferenz SOVOKO auf die Notwendigkeit einer Ausweitung des Leistungsauftrages der kantonalen Spitex auf die Nacht aufmerksam gemacht.

Diese Akteure haben explizit eine Erweiterung des Leistungsauftrages der kantonalen Spitex durch alle Gemeinden gewünscht. Die kantonale Spitex selbst hat denn auch vor zwei Jahren bereits signalisiert, dass sie dem Ausbau ihres Angebotes auf die Nacht grundsätzlich positiv gegenüber steht.

Dass es die Zuger Gemeinden im Kontext der Umsetzung der Änderungen im neuen Spitalgesetz nun geschafft haben, sich darauf zu einigen, dass ab 2015 eine koordinierte Nachtspitex angeboten wird, ist aus unserer Sicht die einzig richtige Lösung und wir hoffen schwer, dass die Stadt Zug nun kein Sonderzüglein fahren, sondern hierbei mitmachen wird.

So viel zu den positiven Aspekten des stadträtlichen Zwischenberichtes und zum eigentlichen Inhalt des Geschäfts. Abschliessend kann ich es mir nicht verkneifen, darauf aufmerksam zu machen, dass wir bei diesem Bericht jedoch auch kritisch zur Kenntnis genommen haben, dass man die Historie eines politischen Geschäftes unterschiedlich wahrnehmen und erzählen kann. Im Zwischenbericht wird suggeriert, dass die GPK bzw. der GGR im Rahmen des Budgets 2013 eine Kürzung vorgenommen hat, welche dazu geführt hätte, dass die Nachtspitex nicht früher eingeführt werden konnte. Dies ist – so wie wir den Verlauf des Geschäftes wahrgenommen haben – so nicht stimmig und bedarf unseres Erachtens einer Berichtigung: Tatsache ist nämlich, dass der Beitrag für die Nachtspitex damals gestrichen wurde, weil seitens des Stadtrates kommuniziert wurde, dass eine Einführung der Nachtspitex per 2013 nicht möglich sein wird und dass damit der ursprünglich budgetierte Betrag obsolet wird.

Für die SP Fraktion
Christina Huber Keiser

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