Postulat Jungbürgerinnen- und Jungbürgerfeier auch für ausländische Jugendliche
Die Stadt Zug ist aufgefordert, in Zukunft auch die ausländischen Jugendlichen für die Jungbürgerfeier einzuladen. Jugendlichen werden in ihrem 18. Lebensjahr zur Jungbürgerfeier eingeladen und über ihre Rechte und