Der Stadt Sorge tragen – mehr Mass halten

Am 26. November 2017 werden mit dem Hochhausreglement wichtige städtebaulichen Weichen gestellt. Bei einem Ja wird gesetzlich festgeschrieben, dass im Bereich des LG-Areals zwischen Bahndamm und Feldstrasse sowie in einem breiten Streifen entlang der Baarerstrasse zwischen Gotthardstrasse und Stadtgrenze hohe 80-Meter-Türme und massive Scheibenhochhäuser gebaut werden können.

Damit wird der Ausgang der Abstimmung das künftige Gesicht der Stadt und unseren Landschaftsraum nachhaltig beeinflussen. Sie haben die Wahl: Soll der Stadtraum schon bald von einer neuen Kernstadt dominiert werden und mit einer regelrechten “Skyline” aufwarten? Oder soll die bauliche Verdichtung der Stadt Zug in einem verträglichen Massstab erfolgen, der auf die gewachsenen Quartiere Rücksicht nimmt und unseren sensiblen Landschaftraum respektiert?

Welche Hochhaustypologien erträgt unsere kleine Stadt? Welche Maximalhöhe ist angemessen? Wo sollen Hochhäuser in welcher Höhe stehen? Sind breit ausgespannte Scheibenhochhäuser stadtverträglich? – Auf diese grundlegenden städtebaulichen Fragestellungen gaben Städtebauer, Planer und Architekten in den vergangenen Jahren in zahlreichen Studien klare Antworten. Sie erachten für die Stadt Zug eine Maximalhöhe von 50 bis 60 Metern als noch verträglich. Für 80-Meter-Türme scheiden sie gerade mal noch drei bis vier mögliche Standorte aus. Das ideale Grundflächenmass für Hochhäuser sehen sie zwischen 400 und 600 m2. Dies aufgrund der städtischen Massstäblichkeit, der bestehenden Hochhaustruktur und vor allem zum Schutz des sehr sensiblen Landschaftsraums.

Auch die Bau- und Planungskommission (BPK) setzte sich sehr sorgfältig mit diesen Fragen auseinander, insbesondere mit der Höhenfrage und der Grundflächenthematik. Unter Berücksichtigung der Fachmeinungen verabschiedete sie zuhanden des Grossen Gemeinderats mit 7 : 3 Stimmen einen massvollen und gut austarierten Reglementsentwurf.

Danach aber übernahmen andere das Szepter: die bürgerliche Parlamentsmehrheit foutierte sich um alle diese Vorarbeiten. Sie unterwarf sich dem heftigen Lobbying und kam lieber den Grundeigentümern und Investoren entgegen. Sie weitete kurzerhand die Zonen für 80-Meter-Hochhäuser aus und strich die Grundflächenbeschränkung von Hochhäusern. Handstreichartig eliminierte sie damit zentrale Leitplanken zum Bau von Hochhäusern in unserer Stadt.

Wölfen im Schafspelz gleich treten die gleichen Leute und ihre Parteien nun in bunten Gross-Inseraten auf. Sie geben vor, die Stadt vor Wildwuchs bewahren zu wollen, fabulieren von Ordnung statt Chaos und fordern gar mehr Luft für Zug. – In Tat und Wahrheit rollen die Befürworter den Grundeigentümern bloss den Teppich aus und lassen die Stadt als ewige Verliererin im Regen stehen! Denn welcher Grundeigentümer im erweiterten Hochhausgebiet I wird je auf die letzten 20 Meter seines Hochhauses verzichten, zumal ihm just diese Mehrhöhe die satten Gewinne garantiert? Denn die Voraussetzungen zum Bau von 80-Meter-Türmen werden im Reglement nicht wirklich verschärft. Jeder Hochhausbau muss schon heute ein Bebauungsplanverfahren durchlaufen und muss für die Öffentlichkeit einen besonderen Nutzen generieren.

Unsere Stadt braucht ein schärferes Hochhausreglement, welches den Massstab unserer Stadt sowie den sensiblen Landschaftsraum von Lorzenebene, See und Alpen respektiert. Daher NEIN am 26. November 2017 zum viel zu liberalen Hochhausreglement!

Urs Bertschi, GGR-Mitglied, Präsident der BPK

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