Interpellation der SP-Fraktion zur Sicherheit der Stromversorgung im Gebiet der Stadt Zug
Gemäss geltendem Konzessionsvertag (Artikel 3) sind die WWZ AG als Konzessionsnehmerin verpflichtet, «Elektrizität in genügender Menge und einer Qualität zu liefern, wie sie den in der Schweiz anerkannten Normen entspricht.»