Wir unterstützen den Antrag vom Stadtrat einen Nachtragskredit von CHF 400’000.00 zulasten der Erfolgsrechnung 2021 zu bewilligen.
Es ist nicht optimal, wenn nach drei Monaten bereits ein Nachtragskredit zum Budget eingereicht wird. Aber wegen dem Umstand, dass im Energiereglement der Betrag von 400’000 als Obergrenze drinsteht, ist dies ebenfalls nachvollziehbar.
Es ist schlüssig, dass die Stadt Zug Investitionen, welche die gesetzlichen Minimalanforderungen übertreffen, den Energiebedarf reduzieren und den Einsatz von CO2-freien und erneuerbaren Energieträgern erhöhen, fördert.
In diesem Budgetpunkt zu sparen, ist ganz klar der falsche Ort. Im Gegenteil muss der Stadtrat dafür sorgen, dass in Zukunft, mit der Anpassung vom Energiereglement, genügend Mittel zur Verfügung stehen.
Wir stellen uns sogar vor, dass die Stadt proaktiv auf Eigentümer zugeht, um in Quartieren grossflächige Lösungen für die Wärmeerzeugung zu finden und zu realisieren.
Mit diesem Förderprogramm können wir weitere Schritte machen, um das Etappenziel der Energie- und Klimastrategie des Bundes bis im Jahr 2050 zu erreichen. Allerdings brauchen wir hier gemeinsame weitere Anstrengungen, um den bevorstehenden schwierigen Teil vom Weg bis ins Jahr 2050 zu erreichen.