Biodiversität – Motion der SP zeigt Wirkung

5. Juni 2020

Am 15. Mai 2019 hat die SP-Fraktion die Motion “Artenvielfalt in der Stadt Zug” eingereicht, die nun Wirkung zeigt.

Motion: ” Der Stadtrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zum Schutz der Artenvielfalt auf dem Gebiet der Stadt Zug umzusetzen und deren Wirksamkeit zu überwachen:

  1. Der Stadtrat soll entsprechend dem Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz des Bundes für den gesamten städtischen Raum ein Massnahmenpaket und Monitoring vorschlagen.
  2. Für Gebäude, Grünflächen und Landwirtschaftszonen im Besitze der Stadt sind die im Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz empfohlenen Massnahmen verbindlich umzusetzen.”

Der Stadtrat hat dem GGR am 2.6.2020 einen Bericht vorgelegt und folgende Massnahmen definiert:

Kurzfristig:

  • Die Pflege und der Unterhalt der stadteigenen Grünflächen wird zu Gunsten einer höheren Biodiversität regelmässig überprüft. Auf konventionelle beziehungsweise chemische Pflanzenschutzmittel wird heute schon weitgehend verzichtet.
  • Bei Bauvorhaben von Privaten wird ein erhöhtes Augenmerk bei der Beratung bezüglich Biodiversität und Stadtklima gelegt. Auch hier wird auf eine freiwillige Umsetzung der Massnahmen abgestellt, da keine entsprechenden Bestimmungen existieren. 
  • In der Stadt sollen bis 2030 zusätzlich 800 Bäume gepflanzt werden (siehe dazu auch die Beantwortung des Postulats der SP-Fraktion betreffend Bäume statt Beton – Aufenthaltsqualität verbessern, statt Stadtklima anheizen des Stadtrates vom 19. März 2019). Dabei wird auf verschiedene Aspekte Rücksicht genommen wie hohe Biodiversitätseigenschaften und Klimaresistenz. 
  • Mit dem Kanton Zug erfolgt künftig ein regelmässiger Informationsaustausch mit dem Ziel, die gemeindlichen Massnahmen auf die kantonalen abzustützen, Synergien zu nutzen und einen möglichst hohen Effekt zu erreichen.

Mittel- bis langfristig:

  • Die Stadt Zug erarbeitet mit Fachleuten eine Strategie zur Förderung der standortgerechten Biodiversität und Vernetzungsprojekte. Darunter fallen unter anderem die Förderung von Blumenwiesen, die möglichst durchgehende Öffnung und Renaturierung der Bachläufe (wie der Arbach im Göbli). 
  • Bei Bebauungsplänen sollen vermehrt naturnah gestaltete Freiräume festgelegt und bei der Interessenabwägung gleichwertig miteinbezogen werden.
  • Bei Bauvorhaben soll grundsätzlich möglichst wenig versiegelt werden und naturnahe Gestaltungen sind anzustreben. Die Bauherrschaften sollen entsprechend sensibilisiert werden.
  • Die Stadt Zug wird auf öffentlichen Grundstücken vermehrt auf Massnahmen für eine standortgerechte Biodiversität setzen und so Vorzeigeobjekte schaffen, die Private zur Nachahmung ermuntern.  
  • Wo gesetzliche Grundlagen mit Ermessensspielräumen bestehen, sollen diese vermehrt ausgeschöpft werden.  –
  • Die landwirtschaftlichen Flächen im Besitze der Stadt Zug sollen naturnaher und vielfältiger werden. Die Zusammenarbeit mit den Pächtern soll intensiviert werden.  –
  • Massnahmen für Schutz und Förderung der Artenvielfalt und des Stadtklimas sollen verankert werden.