Zuger Woche Polit-Talk – «Homophobie ist kein Bagatalldelikt»

11. April 2019

Sowohl bei Suizidgedanken als auch -versuchen sind homo- und bisexuelle Jugendliche gegenüber heterosexuellen Jugendlichen bis fünf Mal häufiger betroffen. Die Zahlen basieren auf einer vor zehn Jahren publizierten breiten Studie der Uni Zürich. Mögliche Gründe: Stressfaktoren wie mangelnde soziale Unterstützung, Ausgrenzung, Isolation, Diskriminierungen, Schikanen, Gewalterfahrungen. Schon vor zehn Jahren erkundigte ich mich bei der Zuger Regierung über die Lage im Kanton. Resultat: spezifische Prävention suchte man vergebens.

Ich bin aber überzeugt, dass wir alles daransetzen sollten, dass Homophobie keine psychischen Probleme oder gar Suizidgedanken bei den Betroffenen hervorruft. Entsprechende Äusserungen in der Öffentlichkeit, Diskriminierungen oder Hetze ziehen bis heute keine rechtlichen Konsequenzen nach sich. Das heuer 25jährige Antirassismusgesetz eignet sich daher bestens für eine Erweiterung gegen Homophobie. Das ist ein wichtiger Schritt, weil es bei uns um die Rechte von Schwulen und Lesben im Vergleich zu westeuropäischen Ländern deutlich schlechter steht – so das Fazit eines Berichts des internationalen Dachverbands (ILGA), einem Zusammenschluss der Organisationen von Lesben, Schwulen, Transgender- und intersexuellen Menschen. Die Schweiz erfülle die rechtliche Gleichstellung nur zu 38% und belege – hinter Ungarn, Estland oder Kroatien — Platz 22 in Europa. Als jüngster und einziger Staat in (Süd-)Osteuropa verbietet auf Verfassungsstufe umgekehrt der Kosovo die Diskriminierung der sexuellen Orientierung.

Vor ein paar Monaten wurde im Bundeshaus die Ausweitung der Rassismusstrafnorm auf Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung beschlossen. «Homophobie ist kein Bagatelldelikt», hiess es damals zu recht. Endlich erfahren Homo- und Bisexuelle im Gesetz explizite Nennung. Doch eine Gruppe vor allem um EDU- und SVP-PolitikerInnen gedenkt in diesen Tagen, dagegen das Referendum einzureichen. Das Komitee vertritt die Auffassung «Die Gesetzesänderung bedroht die Meinungsfreiheit in der Schweiz». Meinungsfreiheit, wirklich?