Bericht aus der GGR-Sitzung vom 4. Oktober 2016

8. November 2016

Motion David Meyer und Stefan W. Huber, beide glp, vom 26. August 2016 betreffend einkaufsfreundliche Innenstadt
Soll an Samstagen in der Zuger Innenstadt Tempo 30 gelten und die Ampeln auf Orange geschaltet werden? Unsere Fraktion unterstützte die in ein Postulat umgewandelte Motion der GLP vorbehaltlos. Das Nein zum Stadttunnel gebietet unserer Ansicht flankierende Massnahmen und neue Ideen, um die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt vor allem an Einkaufssamstagen zu verbessern. In den Gemeinden Baar und Risch sind ebenfalls Massnahmen geplant. Die FDP und weitere Personen aus dem bürgerlichen Lager sehen keine Veranlassung für irgendwelche Massnahmen und Versuche. Der Antrag der FDP auf Nichtüberweisung des Postulats fand mit 19 : 16 Stimmen eine Mehrheit. Alles also weiterhin beim Alten!

Postulat Monika Mathers-Schregenberger und Barbara Müller Hoteit, beide CSP, vom 22. Februar 2016 betreffend benutzerorientierter ÖV
Auslöser zu diesem Vorstoss waren die Irrungen und Wirrungen rund um die Bushaltestelle “Steinhof” an der Bahnhofstrasse. Der Stadtrat krebste zufolge lauten Protesten aus der Bevölkerung zurück: die Haltestelle ist wieder in Betrieb! „Gouverner c’est prévoir“ meinte unser Sprecher und erinnerte daran, dass der Stadtrat in letzter Zeit hin und wieder auf Protest hin auf seine Beschlüsse zurückkommen musste bzw. diese kassierte. Die einen meinten, nur richtig, wenn man Fehler einsieht und diese dann korrigiert. Wir meinten, dass solche Fehler mit etwas mehr politischen Fingerspitzengefühl vermeidbar wären. Ein “Rat der unabhängigen Weisen” könnte hier vielleicht Abhilfe schaffen, indem er den Stadtrat bei heiklen Themen vor dessen Beschlussfassung auf solche Stolpersteine hinweisen könnte.

Interpellation Fraktion Alternative-CSP vom 11. April 2016 betreffend Erhalt der Gartenstadt
Für die Neu-Überbauung sollen in der Gartenstadt 13 Häuser abgebrochen werden. Seit Januar 2016 steht das Siegerprojekt. Das Inventar für schützenswerte Objekte der Schweiz (ISOS) führt für die Gartenstadt das Erhaltungsziel A auf, was nach dem Erhalt der Substanz verlangt. Die Interpellanten sehen darin faktisch ein Abbruchsverbot und stellten dem Stadtrat dazu verschiedene Fragen. ein Abbruchverbot besteht und stellten dem Stadtrat dazu neun Fragen. Der Stadtrat vertrat dabei die Ansicht, dass allein mit der Aufnahme von Ortsteilen in das ISOS einzelne Liegenschaften nicht unter Heimatschutz oder unter Denkmalschutz stehen. Soll der Abriss von Liegenschaften vereitelt werden, bedürfe dies Massnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz. In der Gartenstadt seien daher Ersatzneubauten zulässig. Das Siegerprojekt samt Ausgestaltung der Hertistrasse wird derzeit überarbeitet.

Der GGR diskutierte die Antwort des Stadtrats kontrovers. Für die einen ist die Gartenstadt nach der Altstadt das zweitschönste Quartier. Der Abbruchentscheid bleibt für viele – auch für unser Fraktion – unverständlich. Wir müssen Sorge tragen zu unserer gewachsenen Stadt. Für den Fraktionschef CVP könnten auch alte Häuser eine hinreichende Rendite gewährleisten. Doch diese Häuser befänden sich in einem schlechten baulichen Zustand und hätten das Ende des Lebenszyklus erreicht. Ob er hier als Auftragsredner für die Gebäudeversicherung unterwegs war, kann offenbleiben. Denn immerhin kam aus den Reihen der CVP auch noch Kritik. So fragte sich ein Fraktionsvertreter, was an diesem Projekt eigentlich gut sei, weshalb es zum Sieger erkoren wurde? Es bleibe zu hoffen, dass dank der Mitwirkung externer Stellen wie der Stadtbildkommission und dem Bauamt aus dem Gewinnerprojekt doch noch ein quartierverträgliches Projekt werde. Recht hat er, denn über lange Zeit gewachsene Stadtquartiere bedürfen sensibler und zurückhaltender Entwicklung.

Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates von Zug (Geschäftsordnung, GSO): Teilrevision; Änderung von § 6 betreffend Zusammensetzung und Wahl des Büros
Bisher war immer mindestens eine Fraktion im Büro des Grossen Gemeinderates nicht vertreten. Dies wird sich nun ändern. Neu bilden der Präsident, der Vizepräsident, zwei Stimmenzähler zusammen mit neu je einer Vertretung der weiteren Fraktionen das Büro. Der Stadtschreiber nimmt an den Büro-Sitzungen nur noch mit beratender Stimme teil.

Bereits vor Jahren schlug der Schreibende im Rahmen einer GSO-Revision vor, dass jede Fraktion Anspruch auf einen Sitz im Büro haben soll. Damals scheiterte diese Idee am lauten Protest der FDP wie auch anderer bürgerlichen Vertretungen. Auch im Büro gehöre der Proporz gelebt, argumentierte man damals! Nun hat ein konstruktives Umdenken stattgefunden. Zudem wurde mit der Revision des Gemeindegesetzes am 29. September 2015 im Kantonsrat die nötige gesetzliche Grundlage für eine entsprechende GSO-Revision geschaffen. Künftig sollten sich dank dieser neuen Regelung die unseligen Diskussionen über die Zusammensetzung des Büros vermeiden lassen. Auch sollten damit Fraktionen, die an der Reihe fürs Vizepräsidium des GGR sind, nicht mehr übergangen werden. Unsere Fraktion begrüsste die Revision und stimmte dem Antrag des Büros einstimmig zu. Gut Ding will manchmal Weile haben!

Motion der FDP-Fraktion vom 8. September 1998 betreffend Wiederaufbau Liegenschaft Zugerbergstrasse 10; Motion Ignaz Voser, Alternative-CSP, vom 4. August 2015: «Zur Stadt Sorge tragen» Wiederaufbau der Liegenschaft Zugerbergstrasse 10 und Sanierung der Gebäude Nr. 6a «Solitude» und 8
Auf dem Grundstück der Liegenschaft Zugerbergstrasse 10, die 1996 niederbrannte und direkt beim Pulverturm liegt, soll in naher Zukunft ein Gebäude mit einer Kindertagesstätte und mit rund 20 Notwohnungen realisiert werden. Dies die Antwort des Stadtrates auf zwei ältere parlamentarische Vorstösse. Im Frühling 2017 soll ein Architekturwettbewerb durchgeführt, innert zwei Jahren dann dem GGR ein Baukredit unterbreitet werden.

Sämtliche Fraktionen zeigten sich erfreut, dass nun nach 20 Jahren endlich wieder Bewegung in die Sache kommt. Etwas irritiert zeigte sich die Mehrheit der Fraktionen über den vom Stadtrat vorgeschlagenen Verwendungszweck. Die einen meinten: «Container tun es auch.» Andere hinterfragten den Mix von Kindertagesstätten und Notwohnungen. Weitere verlangten kurzum eine “identitätsstiftende Stadtreparatur”. Einzig unsere Fraktion stützte den stadträtlichen Vorschlag, da wir den Bedarf an Notwohnungen für ausgewiesen erachten. Dennoch relativierten wir das Tempo, da es unseres Erachtens an der Zeit ist, endlich eine Gesamtstrategie für solche Institutionen zu entwickeln. Vorstellbar wäre beispielsweise, solche Nutzungen künftig in Bebauungsplänen festzuschreiben. Es gilt vorerst noch etwas Denkarbeit zu leisten, bevor ein Wettbewerb ausgeschrieben wird. Der Stadtrat lenkte schliesslich ein, indem er sich bereit erklärte, das Wettbewerbsprogramm der Bau- und Planungskommission zu unterbreiten.

Motion FDP-Fraktion vom 2. Juli 2015 betreffend Einführung von Betreuungsgutscheinen in der Kinderbetreuung
Die Motion bildete das Hauptthema der GGR-Sitzung. Nach intensiver Diskussion erklärte der GGR die Motion mit 23:9 Stimmen für erheblich. Damit könnte in der Stadt Zug die Einführung von Betreuungsgutscheinen Tatsache werden. Dies käme einem Systemwechsel bei der Finanzierung der Kinderbetreuung gleich.

In ihrer Motion kritisierte die FDP-Fraktion das heutige Kinderbetreuungssystem der Objektfinanzierung anhand subventionierter Betreuungsplätze. Sie schlug einen Wechsel zu einem subjektfinanzierten System vor, wie es die Gemeinden Baar und Cham realisiert haben. Dabei sollen künftig Betreuungsgutscheine an berechtigte Familien abgegeben, was Wartelisten verkürzen, mehr Freiheit zur Auswahl des Betreuungsplatzes schaffen und das Haushaltseinkommen, vor allem des Mittelstands, steigern dürfte. Das Gutscheinsystem soll laut Berechnungen zwischen 3,68 und CHF 4,78 Mio. CHF kosten, im Gegensatz zu rund CHF 3 Mio., welche das heutige System verursacht.

Bei der angeregten Diskussion im Grossen Gemeinderat wurden verschiedene Probleme, aber auch die grossen Vorteile des Systemwechsels genannt. Die FDP hielt fest, dass Betreuungsgutscheine zwar keine Patentlösung seien, sie stellten aber eine grosse Entlastung für Familien dar. Von mehreren Seiten wurde betont, dass eine Limitierung des Budgets nicht sinnvoll wäre, weil subventionsberechtigte Familien am Ende des Jahres keine Unterstützung mehr erhalten würden. Es brauche Instrumente, um die Qualität der Leistungen zu sichern.

Unsere Fraktion unterstützte die Erheblicherklärung, allerdings nicht mit letzter Überzeugung. Grundsätzlich aber offen für neue Lösungen wiesen wir darauf hin, dass sich das Raumproblem der Stadt Zug mit einem Systemwechsel nicht lösen lasse. Betreuungsgutscheine sind aber kein Allheilmittel. Die Stadt spricht damit das Geld nicht direkt den Kitas sondern den Eltern. Hinter einem solchen Systemwechsel muss für uns mehr stecken als ein blosser administrativer Akt. Mit anderen Worten muss damit auch der Versorgungsgrad mit KITAs erhöht werden können. Denn der Bedarf an Betreuungsplätzen ist hoch und es mangelt an subventionierten Plätzen. Ein grosse Hürde dürften bei den Betreuungsgutscheinen deren heute noch unüberschaubaren Kosten bilden. Die Kinderbetreuung in der Stadt Zug ist aber zu stärken. Dies ist familienpolitisch und volkswirtschaftlich sinnvoll und wichtig. Daher sind auch Arbeitgebende zur Mitwirkung bei solchen Projekten zu motivieren. Schliesslich regte unser Sprecherin auch an, ein Mischmodell von Objekt- und Subjektfinanzierung zu prüfen.

Kritische Stimmen äusserten erhebliche Bedenken bezüglich einer unkontrollierbaren Kostensteigerung. Niedrige Steuern seien wichtiger einzustufen und die Kinderbetreuung als Sache der Familie zu behandeln, so die CVP. Nachdem die Motion mit 23 : 9 Stimmen erheblich erklärt wurde, sollen nun Projektgruppen unter Führung des Bildungsdepartements ein Reglement entwerfen, das vom Grossen Gemeinderat bewilligt werden muss. Die Umsetzung ist auf Anfang des Jahres 2019 geplant.