Postulat Jungbürgerinnen- und Jungbürgerfeier auch für ausländische Jugendliche

2. September 2017

 

Die Stadt Zug ist aufgefordert, in Zukunft auch die ausländischen Jugendlichen für die Jungbürgerfeier einzuladen.

Jugendlichen werden in ihrem 18. Lebensjahr zur Jungbürgerfeier eingeladen und über ihre Rechte und Pflichten und mögliche Mitwirkung bei der direkten Demokratie informiert. Dabei werden nur Schweizerinnen und Schweizer eingeladen.

Kürzlich hat die Gemeinde Cham beschlossen, dass neu alle in Cham wohnhaften Personen, die das 18. Lebensjahr erreichen, zur Jungbürgerfeier eingeladen werden. Damit wendet sie sich auch an ausländische Jugendliche, die so auch als erwachsene Bürger willkommen geheissen werden.

Die Gemeinde Cham geht diesbezüglich mit guten Vorbild — und auch gesetzeskonform — voran, da Gemeinden und somit auch die Stadt Zug, gemäss Art. 56, Abs.1 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG), zu Folgendem angehalten sind: « Bund, Kantone und Gemeinden sorgen für eine angemessene Information der Ausländerinnen und Ausländer über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz, insbesondere über ihre Rechte und Pflichten.»

Gemäss den aktuellsten Zahlen (2016) liegt der Kanton Zug mit einem Ausländeranteil von 27. 5% nicht nur über dem Schweizer Durchschnitt, sondern nimmt in der Deutschschweiz neben Basel-Stadt eine Spitzenreiterposition ein, wobei der Anteil tendenziell weiter ansteigen dürfte.

Viele ausländische Jugendlichen sind hier aufgewachsen und zur Schule gegangen. Sie (mit-)einzuladen ist daher eine Investition in die Zukunft und trägt zur Förderung ihrer Identifizierung mit der Schweiz bei und stellt damit einen wichtigen Beitrag für die Integration auch im Sinne einer demokratischen Einbindung dar.

Der Integrationsartikel Art. 4, des AuG besagt in Abs. 3, dass die Integration ein gegenseitiger Prozess ist, wobei die Mehrheitsgesellschaft gegenüber ausländischen Personen offen sein sollte. In den Worten des AuG: «Die Integration setzt sowohl den entsprechenden Willen der Ausländerinnen und Ausländer als auch die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung voraus.»

Es liegt im Interesse der Stadt Zug, sich auch dieser Jugendlichen anzunehmen und ihnen, auch zukünftig, angemessene Partizipation und Mitgestaltungsspielräume zu ermöglichen. Damit alle, die in Stadt Zug leben, über ihre Rechte und Pflichte informiert sind und in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen mitwirken können.

SP-Fraktion des GGR