Postulat der SP-Fraktion.
Der Stadtrat wird eingeladen, nach geeigneten Massnahmen zu suchen, um das Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen für Säuglinge auszubauen. Dabei soll er die Zusammenarbeit mit dem Kanton sowie den anderen Gemeinden suchen.
Begründung:
Obwohl das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung in den letzten Jahren ausgebaut wurde und der Kanton Zug im interkantonalen Vergleich heute relativ gut positioniert ist, ist gerade im Bereich der vorschulischen Betreuung von Kleinkindern, insbesondere Säuglingen (3 bis 18 Monate) nach wie vor ein Mangel auszumachen (vgl. Feller-Länzlinger, Laubereau, & Fässler, 2011, S. 6). Eine Befragung von Eltern aus dem Jahr 2010 zeigt, dass diese das Angebot an Betreuungsplätzen für Säuglinge deutlich schlechter einschätzen als das Angebot für ältere Vorschul- sowie Schulkinder (vgl. Feller-Länzlinger, Laubereau, & Fässler, 2011, S. 56).
Das kantonale Angebot an Säuglingsplätzen wurde von 105 Plätzen (Stand 2009) auf 175 Plätze (Stand 2013) ausgebaut. Die Stadt Zug hat vorbildhaft zu diesem Ausbau beigetragen und die Anzahl an Säuglingsplätzen zwischen 2009 und 2013 von 27 auf 54 erhöht (vgl. Stern & Fliedner, 2013; Trageser, Zandonella & Menegale, 2009). Trotzdem herrschen im Säuglingsbereich auch in der Stadt Zug bis dato lange Wartelisten wie die Abteilung Kind Jugend Familie in ihren Bestandsaufnahmen für die Jahre 2012 und 2013 aufzeigt (vgl. Bildungsdepartement Stadt Zug, 2012; 2013; vgl. auch Feller-Länzlinger, Laubereau, & Fässler, 2011, S. 6).
Die Nachfrage nach Säuglingsbetreuungsplätzen ist nach wie vor überproportional hoch und für das Jahr 2013 wurde ein zusätzlicher Bedarf nach mehr als 50 Plätzen für Säuglinge nachgewiesen. Mit den langen Wartelisten geht für die froschgebackenen Eltern eine grosse Planungsunsicherheit einher, weil sie nicht wissen, ob ihr Kind zum gewünschten Zeitpunkt einen Betreuungsplatz hat. Insbesondere für die frischgebackenen Mütter ist es damit schwierig, nach ihrem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub wieder in die Erwerbsarbeit einzusteigen. Vor diesem Hintergrund sind dringend Massnahmen zu prüfen, mit denen dasAngebot an Betreuungsplätzen für kleine Kinder ausgebaut werden kann.
In unseren Augen wäre es auch denkbar, dass die Gemeinden im Kanton Zug gemeindeübergreifende Angebote schaffen und diese allenfalls gegenseitig abgelten. Die heutige Mobilität, in der Wohn- und Arbeitsort nicht mehr identisch sind, müssen Kinder nicht zwingend in der eigenen Wohngemeinde betreut werden. Aus diesem Grund ist das Gespräch mit dem Kanton sowie anderen Gemeinden zu suchen.
Quellen:
Bildungsdepartement Stadt Zug (2012): QUINTESSENZ 2012. Bestandsaufnahme der Dienstleistungen im Bereich Kinderbetreuung der Abteilung Kind Jugend Familie.
Bildungsdepartement Stadt Zug (2013): QUINTESSENZ 2013. Bestandsaufnahme der Dienstleistungen im
Bereich Kinderbetreuung der Abteilung Kind Jugend Familie. Stern, S. & Fliedner, J. (2013). Betreuungsindex Kanton Zug. Update 2013. Zürich: Infras. Online unter: http://www.infras.ch/downloadpdf.php?filename=2505a_Bericht2013_20131029_mit%20Korrektur%20U nter%E4geri%20def.pdf [09.06.2014] Trageser, J.; Zandonella, R. & Menegale, S. (2009). Betreuungsindex Kanton Zug. Update 2009. Zürich: Infras.Online unter http://www.berufundfamilie.admin.ch/informationsplattform/files/005743/Betreuungsindex_Zug_2009.pdf [13.05.2014] Feller-Länzlinger, R.; Laubereau, B. & Fässler, S. (2011). Evaluation der Kinderbetreuungsgesetzgebung im Kanton Zug. Bericht zuhanden des Regierungsrats des Kantons Zug. Luzern: Interface. Online unter: http://www.zg.ch/behoerden/direktion-des-innern/kantonales-sozialamt/generationen-undgesellschaft/familienergaenzende-kinderbetreuung/die-nachfrage/downloads/4-evaluationkinderbetreuungsgesetzgebung-2011/download [09.06.2014]