Das vom Stadtrat in Auftrag gegebene Rechtsgutachten über die Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» ist klar: Die SP-Initiative ist verfassungsgemäss und anwendbar. Stadtrat und Grosser Gemeinderat sind in der Pflicht, den Volkswillen umzusetzen.
Nach Annahme der SP-Wohninitiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» am 18. Juni 2023 hatte FDP-Bauchefin Eliane Birchmeier mehrere Bebauungsplanverfahren gestoppt und ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um angebliche Unklarheiten zu klären. Mittlerweise wurden bereits erste Bebauungspläne erfolgreich an die Vorgaben der Initiative angepasst, wobei Investoren nicht abgesprungen sind. Nun bestätigt das Rechtsgutachten: Die Initiative nimmt Stadtrat und Grossen Gemeinderat in die Pflicht und ist sofort anwendbar. Von dem von ihr vorgezeichneten Weg dürfen die Behörden nicht abweichen.
Zudem: Die Initiative ist klar verfassungskonform. Das Rechtsgutachten stellt unmissverständlich fest, dass mit der Initiative nicht unverhältnismässig in die Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit eingegriffen wird. «Die Feststellung, dass kein schwerer Eigentumseingriff vorliegt, vernehmen wir gerne. Während der Kampagne wurde uns von bürgerlicher Seite vorgeworfen, massiv ins Eigentumsrecht einzugreifen. Diesen Vorwurf haben wir nicht verstanden, schliesslich haben wir bloss die Möglichkeiten des kantonalen Bau- und Planungsrechts präzise genutzt», kommentierte Rupan Sivaganesan, Präsident der SP Stadt Zug, einen Aspekt des Rechtsgutachtens.
Für die SP ist das positive Urteil des von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten keine Überraschung. Der Initiativtext wurde von erfahrenen SP-Politikern entwickelt und in einer internen Arbeitsgruppe intensiv diskutiert. Dies geschah mit dem Ziel, möglichst griffige Lösungen für die von der Wohnungsnot erfasste Stadt Zug auszuarbeiten. «Hier hat die SP die Lehre aus der ausgebliebenen Umsetzung ihrer 2012 an der Urne angenommenen Wohninitiative gezogen», urteilte Sivaganesan. Die damalige Initiative hatte wichtige Ziele vorgeschrieben. Weil diese aber allgemein gehalten waren, konnten sie die bürgerliche Mehrheit in Stadtrat und Grossem Gemeinderat offensichtlich nur unzureichend in die Pflicht nehmen. So wurden ungeachtet einer Initiativforderung Wohnbaugenossenschaften ein Jahrzehnt lang mit keinem einzigen Franken bei der Erstellung von preisgünstigen Wohnraum unterstützt.
Mit der dieses Jahr angenommenen Initiative wurden nun aber realistische Ziele und klare Massnahmen vorgeschrieben, um den preisgünstigen Wohnraum zu fördern. Im Jahr 2040 müssen 20% der Wohnungen in der Stadt Zug preisgünstig sein. Die Politik steht vor der Aufgabe, die Initiative konkret umzusetzen. Der Weg hierfür ist hinreichend klar. Die Anpassung aller Bebauungspläne und Bauchefin Eliane Birchmeier sowie die bürgerlichen Mehrheiten in Stadtrat und Grossem Gemeinderat stehen in der Pflicht. Die SP bietet weiterhin die Hand zur gebotenen und raschen Umsetzung des Stadtzuger Volkswillens.
Rupan Sivaganesan
Präsident SP Stadt Zug