Wir haben gehört, dass die Mieter:innen der St.-Johannes Strasse 23 während der Sanierung für mehrere Monate ihre Wohnungen verlassen müssen. Es gibt gemeinnützige Wohnbauträger die solche Sanierungen sehr Mieter:innen freundlich umsetzen und dadurch den Einfluss auf ein Minimum reduziert wird. Zudem wird bei den Mietzinssteigerungen nur ein Minimum umgesetzt. Aus unserer Sicht wird hier eine Luxussanierung unter dem Deckmantel einer nötigen Sanierung durchgeführt. Wir befürchten, dass der Stadt dadurch 30 preisgünstige Wohnungen verloren gehen. Da die Pensionskasse der Stadt Zug die Eigentümerin ist und die Stadt im paritätischen Vorstand vertreten ist, haben wir folgende Fragen:
- Wird den heutigen Mieter:innen garantiert, dass sie zurück in «ihre» Wohnungen können?
- Wie wird das Leerkündigen genau begründet?
- Wie lange müssen die Mieter:innen ihre Wohnungen verlassen und welche Massnahmen
wurden oder werden ergriffen um die Mieter:innen zu unterstützten in dieser Zeit? - Wurden Varianten geprüft, dass diese Zeit auf wenige Wochen verkürzt werden kann?
a. Falls ja, welche Varianten?
b. Falls nein, wieso nicht? - Wie hoch sind die prozentualen Aufschläge auf die heutige Nettomiete für bestehende
Mieter:innen nach der Renovation und liegen die Mieten unter den Richtwerten gemäss der
Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau? - Wie hoch sind die prozentualen Aufschläge auf die heutige Nettomiete für neue
Mieter:innen nach der Renovation und liegen die Mieten unter den Richtwerten gemäss der
Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau?