GGR vom 8. Mai 2018
An der Ausgangslage hat sich gegenüber der ersten Lesung nichts geändert. Weshalb sich auch die Haltung SP-Fraktion nicht geändert hat. Nachfolgend unser damaliger Standpunkt zusammengefasst:
Es ist und bleibt ein Gummi-Bebauungsplan. Der vorliegende Bebauungsplan legt wenig genau fest. Es kann jetzt nicht genau gesagt werden, was letztendlich wirklich gebaut wird. Für die Umsetzung sind aber Leitplanken und Kontrollmechanismen eingesetzt. Hier ist auch Vertrauen in alle involvierten Parteien gefragt. Im grossen Ganzen ist es eine spannende und interessante Ausgangslage. Wenn alles so umgesetzt wird wie jetzt skizziert, ist es durchaus eine gute Sache.
Der abgeschlossene Vertrag zur Ermöglichung von preisgünstigem Wohnraum in der Stadtgemeinde Zug ist gut. Aber leider wird die V-Zug Immobilien AG nicht dazu verpflichtet preisgünstigen Wohnraum zu erstellen, sondern lediglich dafür 8 Mio. Franken in die Verbilligung von Bauland zu investieren. Auch hat sich der Stadtrat auf einen Vertrag eingelassen, der eine Auskaufs-Klausel beinhaltet. Wir plädieren eindringlich dafür, dass diese nicht beansprucht wird.
Die SP-Fraktion wird trotz gewisser Unsicherheiten dem Bebauungsplan, mit den Anträgen der BPK, zustimmen. Wir hoffen sehr, dass unser jetziges Vertrauen in die V-Zug, den Stadtrat und den GGR nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgenutzt wird.