Interpellation FDP betreffend Videoüberwachung im öffentlichen Raum

28. August 2012

GGR 28.8.2012

Der jetzt vorliegende Entwurf für ein Videoüberwachungsgesetz geht auf eine Motion zurück, die im November 2007 im Kantonsparlament eingereicht wurde und zwar mit wesentlicher Unterstützung zahlreicher FDP-Exponenten  (KR-Vorlage NR. 1606.1 / Laufnr. 12534). Im Rahmen der damaligen Überweisungsdebatte hat die SP-Fraktion Bedenken angemeldet. Wir haben uns nicht grundsätzlich gegen Videoüberwachung gestellt, ebenso wenig dagegen, dass es hierfür klare rechtliche Regelungen gibt. Wir machten aber darauf aufmerksam, dass Videokameras kein Allheilmittel sind und forderten eine Sicherheitspolitik unter dem Motto „Mehr Menschen statt Kameras“ (vgl. Votum SP-Sprecherin, KR-Protokoll vom 17.09.2009, S. 2019f.).

Der damalige FDP-Sprecher hat auf unser Votum folgendes entgegnet: „Auch hier gibt es natürlich Gegner aus dem Lager der Datenschützer und ebenso der verharmlosenden Gutmenschen. Es werden dabei sehr oft skurrile Bedenken ins Feld geführt“ (KR-Protokoll vom 17.09.2009, S. 2022).

Ich freue mich, dass nun rund drei Jahre später FDP-Exponenten in diesem Parlament hier diese „skurrilen Bedenken“ ebenfalls erkannt haben und bereit sind mit der SP gemeinsam eine vernünftige Videoüberwachungspolitik zu betreiben.

Für die SP-Fraktion
Christina Huber Keiser